Aus den Kategorien: Internationaler Transport, Rechtliches
Wird Fracht mit einem Wert von über 1000€ oder einem Gewicht von mehr als 1000 kg gewerblich in ein Land, welches außerhalb der EU liegt, exportiert, muss eine Ausfuhranmeldung, auch Zollanmeldung genannt, erfolgen.
Für Waren mit einem Gesamtwert bis 1000€ kann ein Unternehmen selbst entscheiden, ob es die Sendung beim Zoll anmelden möchte. Bis zu diesem Wert kann die freiwillige Anmeldung sowohl schriftlich als auch elektronisch erfolgen. Nützlich kann solch eine Anmeldung bspw. für einen Nachweis gegenüber der Finanzbehörde sein.
Ab einem Warenwert von 1001€ muss eine elektronische Ausfuhranmeldung stattfinden. Dies geschieht das ATLAS Verfahren, wobei es sich um das IT-Verfahren der Zollverwaltung handelt, über welches die Zollanmeldung für das Ausführen von Waren aus der Europäischen Union erfolgt. ALTAS steht dabei für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem.
Bei einem Warenwert von 1001€-3000€ wird das vereinfachte, einstufige Verfahren zur Anmeldung der Sendung angewendet. Allerdings ist die nur dann möglich, wenn die Ausfuhr über eine deutsche Grenzzollstelle erfolgt, was in der Praxis oftmals nicht der Fall ist.
Ab einem Warenwert von 3000€ nutzt man das zweistufige Normalverfahren zur elektronischen Ausfuhranmeldung. Dieses ist auch bei Ausfuhren anwendbar, die nicht über eine deutsche Grenzzollstelle erfolgen.
Bei der Anmeldung handelt es sich um ein Verfahren, welches den Zweck hat, Exportbestimmungen zu kontrollieren und Warenströme in das EU-Ausland zu erfassen.
Quellen:
zolltarifnummern.de/services/ausfuhrerklaerung
zoll.de
ihkzuschwerin.de/international/export-und-import/