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Im allgemeinen beschreibt Kabotage den inländischen Transport durch ausländische Speditionsfirmen. In den meisten Ländern beschränkt der Gesetzgeber Kabotage, um heimische Transportunternehmen (die als kritische Infrastruktur gelten) vor ausländischer Konkurrenz zu schützen.
Aktuell gilt in der EU die “3 in 7 Regel”, wonach ein Unternehmen aus dem EU Ausland 3 Kabotagefahrten innerhalb von 7 Tagen nach vollständiger Entladung im selben Land durchführen darf.
Hiernach muss das Fahrzeug, das die Kabotagefahrten durchgeführt hat, zunächst das Land verlassen und eine “Cooling off” Periode von 4 Tagen einlegen, bevor es wieder im selben Land Kabotagefahrten bestreiten darf.
Quelle:
bag.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Gueterkraftverkehr/Kabotage.html