Aus der Kategorie: Finanzen & Versicherung
Als Reverse-Charge-Verfahren wird die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft verstanden, welche bei grenzübergreifenden Transporten Anwendung findet, da hier steuerliche Regeln oftmals variieren. Das Reverse-Charge-Verfahren soll die Zahlung der Umsatzsteuer vereinfachen und übersichtlicher gestalten.
Nach dieser Regelung schuldet der Leistungsempfänger und nicht der Leistungsersteller die Umsatzsteuer. Dadurch darf dem Leistungsempfänger nur das Nettoentgelt in Rechnung gestellt werden.
Die Umsatzsteuerschuld gegenüber dem Finanzamt trägt dann der Leistungsempfänger. Sofern der Leistungsempfänger allerdings vorsteuerabzugsberechtigt ist, kann er den Betrag als Vorsteuer geltend machen.
Quellen:
https://www.microtech.de/erp-wiki/reverse-charge-verfahren/
https://www.haufe.de/thema/reverse-charge-verfahren/