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TÜV Süd

Aus der Kategorie: Spezialtransporte

Überhang

Was ist Überhang?

Umgangssprachlich wird als Überhang die Ladung bezeichnet, die über die Länge eines Fahrzeugs hinausragt.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Beförderung der überstehenden Ladung bestimmt §22 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut der StVO darf Ladung vorne bis zu 50 cm über das Fahrzeug und hinten bis zu 1,50 m herausragen.
Bei Fahrzeugen mit einer Höhe von bis zu 2,5 m darf die Ladung nur hinten herausragen. Bei einer Höhe über 2,5 m darf die Ladung auch nach vorn über das Fahrzeug herausragen.
Bei Fahrten bis zu 100km dürfen die Güter bis zu 3m hinten herausragen. Wenn die Güter mehr als 1m über die Rückstrahler hinausragen, müssen sie speziell bezeichnet werden:

  • mindestens durch „eine hellrote, nicht unter 30x30cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,

  • ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder

  • einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Bezeichnungen dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn befestigt werden. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, muss mindestens eine Leuchte mit rotem Licht und ein roter Rückstrahler (nicht höher als 90 cm) angebracht werden (§17 Abs. 1).

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Quellen:
gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

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