Aus der Kategorie: Spezialtransporte
Umgangssprachlich wird als Überhang die Ladung bezeichnet, die über die Länge eines Fahrzeugs hinausragt.
Die gesetzlichen Vorschriften über die Beförderung der überstehenden Ladung bestimmt §22 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Laut der StVO darf Ladung vorne bis zu 50 cm über das Fahrzeug und hinten bis zu 1,50 m herausragen.
Bei Fahrzeugen mit einer Höhe von bis zu 2,5 m darf die Ladung nur hinten herausragen. Bei einer Höhe über 2,5 m darf die Ladung auch nach vorn über das Fahrzeug herausragen.
Bei Fahrten bis zu 100km dürfen die Güter bis zu 3m hinten herausragen. Wenn die Güter mehr als 1m über die Rückstrahler hinausragen, müssen sie speziell bezeichnet werden:
Quellen:
gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html