Frei Bordsteinkante ist eine Lieferkondition: Die Ware wird an der vereinbarten Adresse am Fahrzeug übergeben und nicht ins Gebäude gebracht. Der Fahrer setzt sie am Straßenrand, in der Einfahrt oder auf dem Hof ab; ab dort liegt der Weitertransport beim Empfänger.
Die Kondition beschreibt genau, wo die Leistung endet – darin liegt ihr Nutzen. Alles bis zum Absetzen an der Adresse gehört dazu, alles danach nicht: kein Weg über den Hof, kein Treppenhaus, kein Einräumen. Fehlt am Ziel eine Rampe oder ein Stapler, muss die Ware dennoch vom Fahrzeug herunter. Dafür gibt es zwei buchbare Wege: eine Hebebühne am Fahrzeug oder das Handling durch zwei Personen.
Beides muss vor der Buchung feststehen. Wird die Zusatzleistung erst am Zustelltag gebraucht, steht die falsche Ausstattung vor der Tür. Bei zipmend ist das Mithelfen des Fahrers beim Beladen und Entladen zudem allein im Expressbereich buchbar; bei LKW-Aufträgen bleibt das Abladen Sache des Empfängers.
Zwei Paletten mit Systemprofilen und Leuchtkästen gehen an die Werkstatt eines Messebauers am Rand eines Gewerbegebiets – dort gibt es ein Hoftor und sonst nichts, was beim Abladen hilft. Für die Lieferung endet der Transport am Fahrzeug. Der Fahrer setzt die Paletten über die Hebebühne bodeneben ab, mehr sieht die Kondition nicht vor. Wer dann niemanden bereitstehen hat, blockiert die Zufahrt und bindet das Fahrzeug – im ungünstigsten Fall so lange, dass Wartezeit berechnet wird. Eingeplant heißt hier: zwei Leute, ein Hubwagen und ein freier Weg in die Halle.
Frei Haus reicht weiter: Dort endet die Zustellung erst hinter der Tür oder am vereinbarten Verwendungsort. Zwei-Mann-Handling und die Be- und Entladehilfe sind die personellen Zusatzleistungen, die Hebebühne ist die technische Antwort auf dasselbe Problem – enthalten ist keine davon. Die Entladestelle benennt den Ort, nicht den Umfang der Leistung. Mit den Incoterms hat der Ausdruck nichts zu tun: Er ist keine Handelsklausel, die Gefahr- und Kostenübergang international regelt, sondern eine Servicebeschreibung aus dem deutschen Transportalltag. Wer international einkauft, sollte beides sauber trennen: Die Klausel im Kaufvertrag regelt etwas anderes als die Kondition im Transportauftrag.
An die im Auftrag genannte Adresse, bis zum Fahrzeug. Der Fahrer stellt die Ware unmittelbar daneben ab, also am Bordstein, in der Zufahrt oder auf dem Betriebsgelände. Ein Verbringen in das Gebäude, in ein Stockwerk oder an einen bestimmten Platz gehört nicht dazu.
Nur wenn das gebucht wurde. Im Normalfall bedient er das Fahrzeug, während das Abladen beim Empfänger liegt. Bei zipmend lässt sich diese Unterstützung im Expressbereich ergänzen; im LKW-Bereich gibt es sie nicht, dort braucht die Adresse eigene Mittel oder ein Fahrzeug mit Hebebühne.
Schon bei der Buchung angeben, dass die Adresse keine Ladeinfrastruktur hat. Dann wird ein passend ausgestattetes Fahrzeug eingeteilt und die Ware kann bodeneben abgesetzt werden. Bei schwerer oder sperriger Ware gehört ein Hubwagen oder eine zweite Person dazu – nachträglich organisiert, kostet beides Zeit und einen weiteren Anfahrtsversuch.