Der Wareneingangsschein ist ein internes Dokument des Empfängers. Es hält fest, welche Ware nach Art und Menge tatsächlich angekommen ist, entsteht nach der Ablieferung im eigenen System und geht an Lagerverwaltung, Einkauf und Buchhaltung. Ein Transportdokument ist er nicht: Belegt wird damit der Zugang im eigenen Betrieb, nicht die Übergabe durch den Frachtführer.
Wer einen Transport beauftragt, bekommt am Ende vier Papiere zu sehen, die denselben Vorgang aus vier Blickwinkeln belegen:
Intern trägt der Schein Bestandsbuchung und Rechnungsprüfung. Gegenüber dem Frachtführer beweist er nichts: Vorgelegt wird da ein selbst erzeugter Beleg, den niemand gegengezeichnet hat – und diese Verwechslung kostet Zeit, während die Reklamation längst hätte laufen müssen.
In einem Ersatzteillager treffen an einem Vormittag elf Paletten Hydraulikschläuche ein. Der Lagerist quittiert dem Fahrer das Beförderungspapier und bucht anschließend zehn Paletten ein – eine fehlt. Die Differenz steht sauber im eigenen Schein, taugt allein aber nicht als Beleg: Gezählt hätte der Vorbehalt bei der Übergabe.
Vom Lieferschein trennt ihn die Richtung: Dieser reist mit der Ware vom Versender los, jener wird erst am Zielort erzeugt. Abliefernachweis und Zustellprotokoll gehören dem Frachtführer und belegen die Übergabe, nicht den Inhalt. Der Frachtbrief ist das Beförderungspapier und das einzige dieser Dokumente, in dem ein Vorbehalt rechtlich wirkt. Und der Wareneingang bezeichnet den Prozess, dessen Ergebnis der Schein festhält.