Kühlgut ist Ware, die während des Transports in einem festgelegten Temperaturbereich gehalten werden muss, damit Qualität, Wirksamkeit oder Verkehrsfähigkeit erhalten bleiben. Den Bereich gibt in der Regel der Hersteller vor. Wird er über- oder unterschritten, kann die Ware unbrauchbar werden, auch wenn man ihr äußerlich nichts ansieht.
Kühlgut ist weit mehr als Lebensmittel – und umgekehrt ist nicht jedes Lebensmittel Kühlgut: Konserven, Getränke oder Trockenware laufen als gewöhnlicher Lebensmitteltransport ohne Kühlung. Auch Arzneimittel oder Klebstoffe tragen Temperaturvorgaben, teils enger gefasst als bei Frischware und mit Nachweispflicht.
Für die Anfrage entscheidet nicht die Warengruppe, sondern der zulässige Bereich samt Toleranz: Der Vermerk „gekühlt“ sagt einem Disponenten nichts. Ein schmaler Korridor im Plusbereich und eine Obergrenze deutlich unter null verlangen unterschiedliche Fahrzeuge. Verpackung, Vorkühlung und rechtzeitige Bereitstellung bleiben Sache des Versenders.
Ein Automobilzulieferer schickt Zweikomponenten-Klebstoff an ein Montagewerk. Laut Datenblatt darf das Material nicht unter fünf Grad fallen, sonst härtet es später nicht vollständig aus. Im Januar steht die Palette über Nacht in einem unbeheizten Fahrzeug. Der Schaden zeigt sich erst Wochen danach an Klebenähten, die nachgearbeitet werden müssen. Kühlgut kann also auch Ware sein, die vor Kälte geschützt werden muss.
Kühlgut steht für die Ware selbst. Wie sie bewegt wird, beschreibt der Frigotransport als Leistung; womit, das Kühlfahrzeug als Mittel. Vom Gefahrgut trennt Kühlgut die Art der Anforderung – Temperatur statt Stoffgefahr. Beides kann aber zusammenfallen, etwa bei bestimmten organischen Peroxiden, für die das ADR eine Kontrolltemperatur vorschreibt. Bei zipmend ist Kühlgut nicht buchbar, Güter ohne Temperaturvorgabe dagegen schon.