Aus der Kategorie: Internationaler Transport
CMR ist die Abkürzung für “Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“, was auf Deutsch soviel bedeutet wie „Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen“. Dabei handelt es sich um einen internationalen Vertrag für grenzübergreifende Transporte auf dem Landweg. Erstmals unterzeichnet wurde die Vereinbarung 1956, in Deutschland trat sie dann fünf Jahre später in Kraft.
Sobald eine entgeltliche, internationale Beförderung auf dem Landtransportweg stattfindet und mindestens einer der beteiligten Partner aus einem CMR-Vertragsstaat stammt, gilt der CMR. Stammt keiner der Beteiligten aus einem Vertragsstaat, kann der CMR vertraglich vereinbart werden.
Zu den CMR-Mitgliedstaaten zählt der Großteil Europas, einige Staaten des mittleren Ostens, sowie einige zentralasiatische Staaten.
In dem Übereinkommen sind die folgenden Bereiche abgedeckt:
Quellen:
tln.nl/app/uploads/2019/10/CMR-Duits.pdf
lis.eu/lexikon/cmr/