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Die Freihandelszone bezeichnet ein Wirtschaftsgebiet, innerhalb welchem Güter zwischen den Mitgliedsländern transportiert werden können, ohne dass Zollabgaben entrichtet werden müssen. Hier darf es keine bestehenden Handelshemmnisse geben.
Gegenüber Drittstaaten ist jedoch jeder Mitgliedstaat frei in der Ausübung seiner Handelspolitik, was bedeutet, dass auf Einfuhren aus Drittstaaten Zölle erhoben werden dürfen. Die Höhe dieser Zölle kann von dem jeweiligen Eingangsland selbst festgelegt werden.
Quelle:
bpb.de/kurz-knapp/lexika/pocket-europa/16778/freihandelszone/