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Sendungsverlust bezeichnet das verloren gehen einer Sendung. Zustande kommen kann dies durch Diebstahl, eine fehlerhafte Zustellung oder durch die falsche Zuweisung der Sendung.
Bei einem Sendungsverlust kann der Käufer Ansprüche gegen den Händler geltend machen. Dieser wiederum kann im Fall eines Sendungsverlustes nach §425 HGB Abs. 1 seine Ansprüche gegenüber dem Frachtführer geltend machen.
Der Frachtführer ist gesetzlich dazu verpflichtet, gegen Sendungsverlust versichert zu sein.