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Im Transportrecht dient das Sonderziehungsrecht als Umrechnungseinheit für Transportschäden und die Haftungshöchstgrenze.
Bei einem Verlust oder der Beschädigung des Transportgutes ist das Transportgutpro Kilo Rohgewicht über einen festen Wert an Sonderziehungsrechten abgesichert.
Quelle:
wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/sonderziehungsrechte-szr-45186