Aus der Kategorie: Internationaler Transport
"Als Zollabfertigung werden alle amtlichen (zoll- oder steuerrechtliche) Behandlungen einer Ware genannt, die aufgrund der Zollanmeldung durchgeführt werden. Dazu gehören die Warenbeschau, die Unterlagenprüfung, die Erstellung des Abgabenscheines und die Überlassung."
Quelle:
wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zollabfertigung-48084