Doppelstockverladung bezeichnet das Verladen von Ware in zwei Ebenen übereinander – entweder weil die Ware selbst stapelbar ist oder weil ein Doppelstocksystem im Fahrzeug eine zweite Ladeebene einzieht. Sie verdoppelt die nutzbare Fläche auf derselben Stellfläche und entscheidet damit, wie viele Lademeter ein Auftrag am Ende belegt.
Abgerechnet wird nach belegten Lademetern, nicht nach Palettenzahl. Wer stapeln kann, braucht die Hälfte der Stellfläche – und zahlt entsprechend weniger. Voraussetzung ist immer die untere Lage: Sie muss das Gewicht der oberen tragen, eine feste und ebene Oberfläche bieten und sich sichern lassen.
Genau an dieser Angabe entsteht der häufigste Fehler bei der Buchung. Wird „nicht stapelbar“ angegeben, obwohl die Ware es wäre, bezahlt der Auftraggeber Luft. Umgekehrt führt ein zu optimistisches „stapelbar“ dazu, dass am Fahrzeug die tatsächlich benötigte Fläche nachberechnet wird. Es ist eine der wenigen Angaben, mit denen der Versender den Preis direkt in der Hand hat.
Ein Verpackungshersteller verschickt acht Paletten Kartonagen an einen Versandhändler: leicht, gleichmäßig hoch, sauber übereinander zu setzen – sie belegen rund vier Lademeter. Dieselbe Menge als gefräste Maschinenteile, ungleich hoch und mit vorstehenden Kanten, steht einzeln und braucht die doppelte Fläche. Gleiche Palettenzahl, gleiches Ziel, zwei völlig verschiedene Aufträge; der Unterschied liegt allein in der Stapelfähigkeit der Ware.
Der Lademeter ist die Recheneinheit, die Doppelstockverladung das Mittel, mit dem sich Lademeter einsparen lassen – beides wird häufig in einen Topf geworfen. Die Transportpalette ist der Träger, dessen Bauart und Zustand überhaupt erst darüber entscheidet, ob eine obere Lage möglich ist; die Ladungssicherung hält diese Lage unterwegs an ihrem Platz. Nicht dasselbe sind Fahrzeuge mit größerer Innenhöhe oder fest eingebauter zweiter Ebene: Doppelstockaufbauten, Mega-Trailer und Jumbo-Sattelzug schaffen Raum für hohe Ladung, sind am Markt verbreitet – gehören aber nicht zum Fahrzeugangebot von zipmend. Dort trägt allein die Stapelfähigkeit der Ware die Einsparung.
Wenn die untere Lage das Gewicht der oberen trägt, ohne sich zu verformen, und eine tragfähige, möglichst ebene Oberfläche bietet. Dazu muss die Gesamthöhe in den Laderaum passen und die obere Lage sich sichern lassen. Empfindliche, ungleich hohe oder überstehende Ware fällt damit heraus, ebenso beschädigte Ladungsträger.
Über die Fläche. Steht die Ware in zwei Ebenen, belegt derselbe Auftrag etwa die Hälfte der Ladefläche, und nach dieser Fläche wird kalkuliert. Die Angabe im Auftrag ist deshalb preisbildend: Sie entscheidet darüber, wie viel Raum das Fahrzeug für diese Sendung reservieren muss.
Der Versender. Er kennt Ware, Verpackung und Ladungsträger und gibt die Stapelfähigkeit im Auftrag an. Der Fahrer oder die Verladestelle kann diese Einschätzung vor Ort korrigieren, wenn die Ware es sichtbar nicht hergibt – dann wird umdisponiert und die wirklich belegte Fläche zugrunde gelegt.