Incoterm DDP steht für „Delivered Duty Paid“ – auf Deutsch „geliefert verzollt“. Die Klausel weist dem Verkäufer die weitestgehenden Pflichten der Incoterms 2020 zu: Er bringt die Ware an den benannten Bestimmungsort im Land des Käufers, trägt bis dahin Kosten und Risiko und macht sie zusätzlich zur Einfuhr frei.
Die Kostenlinie läuft bis zur Adresse des Empfängers: Hauptlauf, Ausfuhrabfertigung, Zölle und Einfuhrumsatzsteuer stehen auf der Rechnung des Verkäufers – nur das Abladen zahlt der Käufer. Folgerichtig beauftragt der Verkäufer auch die internationale Spedition und liefert die Papiere.
Der Gefahrübergang liegt am selben Punkt, nicht früher: Erst wenn das Fahrzeug am Bestimmungsort steht und die Ware abgeladen werden kann, trägt der Käufer das Risiko.
Beim Zoll übernimmt der Verkäufer beide Seiten. Das setzt voraus, dass er im Einfuhrland als Anmelder auftreten darf – in der EU muss dieser dort grundsätzlich ansässig sein.
Ein Maschinenbauer aus Baden-Württemberg verkauft eine Werkzeugmaschine DDP an einen Schweizer Kunden, weil dessen Einkauf „ohne weiteren Aufwand“ bestellen möchte. Bei der Einfuhr zeigt sich, dass der Verkäufer für die Anmeldung eine eigene Registrierung braucht; die Maschine steht, bis das geklärt ist. Auch ob die gezahlte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, entscheidet sich im Einzelfall. Der häufigste Irrtum steckt schon in der Bestellung: Die Klausel wird öfter vereinbart, als sie für den Verkäufer sinnvoll ist. Bei den Zollformalitäten hilft zipmend auf Wunsch mit, erledigt sie aber nicht stellvertretend – die Anmelderpflichten bleiben beim Verkäufer.
Incoterm DAP endet eine Stufe früher: dieselbe Lieferstelle, aber die Einfuhr besorgt der Käufer. Incoterm EXW ist der Gegenpol mit der geringsten Pflicht des Verkäufers, und Incoterm FCA liegt dazwischen – dort reicht seine Pflicht nur bis zur Übergabe im Ausfuhrland. Wem die Ware gehört und wann sie bezahlt wird, sagt auch DDP nicht; das regelt der Kaufvertrag (siehe Incoterms). Die Rolle, die der Verkäufer hier faktisch ausfüllt, ist die des Importeurs, die Kostenfolge heißt Einfuhrumsatzsteuer.