Die VDI 2700 ist die Richtlinienreihe des Vereins Deutscher Ingenieure zur Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen. Sie ist kein Gesetz, gilt aber als anerkannte Regel der Technik im Sinne des § 22 StVO – und damit als der Maßstab, an dem im Zweifel gemessen wird, ob eine Ladung ordnungsgemäß gesichert war. Die Reihe beschreibt dafür Verfahren, Kräfte und Prüfkriterien.
Praktisch trifft sie jeden, der gestapelte Ware im Palettenversand auf die Ladefläche bringt. Die Reihe besteht aus Blättern: Blatt 2 bringt die Berechnung von Sicherungskräften, Blatt 2.1 die Sonderfälle, Blatt 3.1 erklärt den Gebrauch von Zurrmitteln, Blatt 3.2 die Sicherungseinrichtungen und Hilfsmittel daneben, samt Prüfung und Kennzeichnung. Blatt 1 regelt die Ausbildung, weitere Blätter einzelne Gütergruppen wie Papierrollen. Gerechnet wird mit dem 0,8-fachen der Gewichtskraft nach vorn und dem 0,5-fachen nach hinten und zur Seite. Entscheidend ist der Status: Im Schadensfall zieht der Sachverständige sie heran. Wer sich daran hält, steht gut da; wer abweicht, muss die Gleichwertigkeit begründen können.
Ein Zulieferer transportiert Kunststoffbehälter, die sich durch Niederzurren verformen würden. Statt der üblichen Gurte sichert er formschlüssig: dicht an die Stirnwand gestellt, Lücken mit Staupolstern gefüllt, Antirutschmatten darunter. Das weicht vom Standardverfahren ab und ist trotzdem zulässig – sofern die aufnehmbaren Kräfte rechnerisch nachgewiesen und im Ladungssicherungsplan dokumentiert sind. Ohne diesen Nachweis steht bei einer Kontrolle Aussage gegen Aussage. Zu leisten hat ihn der Verlader selbst: Gutachterliche Bewertungen und Sicherungspläne gehören üblicherweise nicht zum Leistungsumfang einer Spedition; bei zipmend zählen sie nicht dazu.
Parallel existiert die europäische Norm DIN EN 12195-1, die allein das Rechenverfahren für Sicherungskräfte vorgibt; die VDI-Reihe reicht weiter und deckt zusätzlich Mittel, Ausbildung und Gütergruppen ab. Vom Grundlageneintrag zur Ladungssicherung trennt diesen hier die Ebene: dort Pflicht und Verantwortliche, hier das Regelwerk. Der Spanngurt wiederum ist nur eines der Mittel, deren Einsatz die Richtlinie beschreibt. Keine Aussage trifft sie zu den Folgen: Ob ein Transportschaden zu ersetzen ist, richtet sich nach CMR und Frachtrecht, und ob der Ersatz gedeckt ist, nach der Frachtführerversicherung.
Nicht unmittelbar – sie ist ein privates Regelwerk, kein Gesetz. Verbindlich ist § 22 StVO – und der schreibt vor, nach dem fachlich anerkannten Stand zu sichern. Diese Rolle füllt in Deutschland die VDI 2700 aus. Wer abweicht, darf das, muss die Gleichwertigkeit seiner Lösung aber nachweisen können.
Angesetzt werden das 0,8-fache der Gewichtskraft in Fahrtrichtung sowie das 0,5-fache nach hinten und zur Seite. Der höhere Wert nach vorn bildet die Vollbremsung ab, bei der die größte Massenkraft frei wird: Eine Tonne Ladung drückt dann mit rund 800 Kilogramm nach vorn. Einberechnet wird außerdem, dass Vibrationen im Fahrbetrieb die Haltekraft vorübergehend absenken.
Die EN 12195-1 ist eine europäische Norm und beschränkt sich auf das Rechenverfahren für Sicherungskräfte. Die VDI-Reihe ist deutsches Regelwerk und deckt darüber hinaus Sicherungsmittel, Ausbildung und einzelne Güter ab. Beide führen zu vergleichbaren Anforderungen; abweichen können die Annahmen zu Reib- und Sicherheitsbeiwerten.