Als Verpackungsgruppe wird eine Gruppe der ADR-Güter bezeichnet, die den gleichen Gefahrengrad haben. Durch das ADR sind 3 Verpackungsgruppen definiert:
- Verpackungsgruppe I – Güter mit hoher Gefahr
- Verpackungsgruppe II – Güter mit mittlerer Gefahr
- Verpackungsgruppe III – Güter mit geringer Gefahr
Der Gefahrengrad des Stoffes ist bei der Auswahl der Verpackung der zu transportierenden
ADR-Güter besonders wichtig und ist auf der Verpackung eines Stoffes als Code aufgeführt.
Die Buchstaben X, Y, Z auf dem Verpackungscode (dritte Stelle in der Kodierung) teilen mit, für welche Verpackungsgruppe die Verpackung zugelassen ist.
- Code Buchstabe X – Gefahrgüter der Verpackungsgruppe I, II, III
- Code Buchstabe Y – Gefahrgüter der Verpackungsgruppe II und III
- Code Buchstabe Z – Gefahrgüter der Verpackungsgruppe III
Das bedeutet, dass z. B. in einem Packmittel mit dem Buchstaben-Code Y nur Güter mit einer mittleren und geringen Gefahr transportiert werden dürfen.