Ein Begleitfahrzeug BF3 sichert Großraum- und Schwertransporte auf der Straße ab. Auf dem Dach trägt es eine Wechselverkehrszeichen-Anlage, die nach hinten drei Verkehrszeichen abstrahlt; diese gelten wie ortsfeste Schilder und setzen sie außer Kraft. Eine einfache Begleitung ohne solche Anlage darf das nicht – sie warnt nur.
Begleitet wird fast immer schwere Industrieware – ein Maschinentransport mit Übermaß etwa. Ob und mit wie vielen Fahrzeugen, entscheidet die Straßenverkehrsbehörde in der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO, nicht das Transportunternehmen. Bundeseinheitlich vorgegeben sind: bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse, gelbe Rundumkennleuchten nach § 52 StVZO, rot-weiß schraffierte Rückfront, Höhenmessgerät und Maßband an Bord. Das Fahrpersonal wird geschult und frischt die Schulung regelmäßig auf.
In der Kalkulation ist die Begleitung ein eigener Block. Sie wird stunden- oder tageweise beauftragt und kommt zum Transportpreis hinzu. Vor allem verlängert sie den Vorlauf: Der Bedarf steht erst mit dem Bescheid fest, und danach muss der Begleitbetrieb den Termin noch frei haben.
Ein Anlagenbauer lässt einen geschweißten Behälter zum Kunden bringen. Das Teil ist 3,80 Meter breit; die Erlaubnis kommt mit der Auflage, den Zug nach hinten durch ein BF3 abzusichern, weil das Fahrzeug auf zweispurigen Landstraßen die Gegenfahrbahn mit beansprucht.
Der Einkauf hatte nur den Transport ausgeschrieben. Der Begleitbetrieb kann den Wunschtermin nicht bedienen, die Fahrt rutscht um vier Tage – nicht wegen des Fahrzeugs, sondern wegen des Fahrzeugs dahinter. Die Montagekolonne auf der Baustelle wartet derweil.
Der Schwertransport ist die Fahrt selbst, die Großraum- und Schwertransportgenehmigung das Verfahren dahinter; das BF3 ist nur eine ihrer möglichen Auflagen. Von der einfachen Begleitung trennt es die Befugnis: Ohne Wechselverkehrszeichen-Anlage darf ein Fahrzeug nicht regeln, nur warnen. Das BF4 strahlt zusätzlich nach vorne und zur Seite ab und wird verlangt, wo Kreuzungen gesperrt werden müssen. Der Tieflader ist das Transportmittel und der Überhang das Ladungsteil, das über die Fahrzeugkontur hinausragt und die Auflage mit auslöst – beides ist nicht die Absicherung selbst. zipmend fährt keine genehmigungspflichtigen Großraum- und Schwertransporte – wo eine Begleitung angeordnet ist, gehört der Auftrag zu einem Schwerlastspezialisten.
Es gibt keine feste Maßgrenze, ab der es automatisch gilt. Die Straßenverkehrsbehörde ordnet die Begleitung im Genehmigungsbescheid an und stützt sich dabei auf Breite, Länge, Höhe und Gewicht der Kombination sowie auf die Strecke. Bei schwierigen Verkehrsverhältnissen bleibt es bei der Begleitung durch die Polizei.
Er handelt als Verwaltungshelfer und darf mit der Anlage auf dem Dach Verkehrszeichen zeigen, die verbindlich sind: Gefahrstelle und Überholverbot. Wer sie missachtet, verhält sich wie gegenüber einem ortsfesten Schild. Darüber hinausgehende polizeiliche Rechte – etwa Anhalten oder Kontrollieren – hat er nicht.
Abgerechnet wird nach Einsatzdauer und Anfahrt des Begleitbetriebs, teils mit Zuschlägen für Nacht- und Wochenendfahrten. Eine pauschale Zahl führt in die Irre, weil Streckenlänge, Zahl der Fahrzeuge und Wartezeiten den Ausschlag geben. Sicher ist nur: Der Posten steht neben dem Transportpreis, nicht darin.