zipmend Express - Kurierdienst und Spedition
TÜV Süd
zipmend Mitarbeiterin am Telefon beim Kundensupport
Mo-Fr 7-20 Uhr:
zipmend Mitarbeiterin am Telefon beim Kundensupport

Sendungsverlust

Was ist ein Sendungsverlust?

Ein Sendungsverlust liegt vor, wenn eine Sendung nicht abgeliefert wird und innerhalb der frachtrechtlichen Frist nicht auffindbar ist. Ansprüche richten sich dann nicht gegen den Verkäufer der Ware, sondern innerhalb des Transportvertrags: Absender oder Empfänger halten sich an den Frachtführer.

Ab wann eine Sendung als verloren gilt

Die schwierigste Frage ist nicht, wer haftet, sondern ab wann eine Sendung als verloren gilt. Das ist keine Bauchentscheidung: Das Frachtrecht setzt dafür eine Frist, nach deren Ablauf der Berechtigte die Sendung als verloren behandeln darf – auch wenn sie theoretisch noch auftauchen könnte. Vorher ist sie verspätet, nicht verloren, und das sind zwei verschiedene Ansprüche: Verspätung wird nach der Fracht bemessen, Verlust wie ein Totalschaden. Entschädigt wird dabei nach dem Rohgewicht der Sendung, nicht nach dem Warenwert – bei leichter, teurer Ware ist der Abstand erheblich. Genau dort liegt der Grund für eine Transportversicherung.

Ersatzteil bleibt aus: die Reihenfolge der Schritte

Ein Instandhaltungsleiter wartet auf ein Ersatzteil für eine Abfüllanlage, das am Vortag hätte ankommen sollen. Statt eine Woche abzuwarten, geht er in der richtigen Reihenfolge vor: Verspätung beim Frachtführer anzeigen, Nachforschung anstoßen, Frachtbrief und Abhol-Quittung bereitlegen, den Vorgang schriftlich dokumentieren. Parallel bestellt er das Teil ein zweites Mal – denn die Anlage wartet nicht auf die Klärung. Läuft die Frist ab, ohne dass das Teil auftaucht, wechselt der Fall von Verspätung auf Verlust, und die Ansprüche sind vorbereitet statt erst zu begründen.

Sendungsverlust, Transportschaden und Frachtführerhaftung

Beim Transportschaden ist die Ware da, aber beschädigt, beim Sendungsverlust ist sie nicht da. Die Sendungsverfolgung zeigt, wo der Fall auffällt, sie entscheidet ihn aber nicht. Was ersetzt wird, bemisst die Frachtführerhaftung, grenzüberschreitend die CMR-Haftung; deren Obergrenze rechnet in Sonderziehungsrechten je Kilogramm und nicht im Wert des Verlorenen. Was darüber liegt, trägt nur eine Transportversicherung.

Die kurzen Anzeigefristen des Frachtrechts gehören zum Nachbarfall der Beschädigung: § 438 HGB fordert im Inland den sofortigen Vorbehalt, verdeckten Schäden bleiben sieben Tage; Art. 30 CMR ordnet grenzüberschreitend dasselbe an und nimmt Sonn- und Feiertage aus der Rechnung. Beim Verlust zählt stattdessen, ab wann eine Sendung als nicht mehr auffindbar gilt.

Häufige Fragen zum Thema Sendungsverlust

Ab wann gilt eine Sendung als verloren?

Nicht schon dann, wenn der Termin verstreicht. Das Frachtrecht gibt dem Frachtführer über die Lieferfrist hinaus einen zusätzlichen Zeitraum; erst danach darf der Berechtigte die Sendung als verloren behandeln. Dieser Zeitraum ist im nationalen Recht und bei grenzüberschreitenden Transporten unterschiedlich bemessen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Sendungsverlust?

Verlust wird wie ein Totalschaden behandelt, und damit greift die gesetzliche Haftungsbegrenzung: Maßstab ist das Rohgewicht der Sendung, nicht ihr Warenwert. Bei leichter, hochwertiger Ware bleibt deshalb eine deutliche Lücke – sie schließt nur eine Transportversicherung, die über der gesetzlichen Grundhaftung liegt.

Was ist der Unterschied zwischen Verlust und Verspätung?

Bei Verspätung kommt die Sendung an, nur zu spät. Bei Verlust kommt sie nicht an. Daraus folgen zwei verschiedene Ansprüche mit verschiedenen Maßstäben: Der Verspätungsschaden orientiert sich an der Fracht, der Verlust am Gewicht der Sendung. Auch die Fristen unterscheiden sich.

Hilfe & Tools von zipmend Express

Verwandte Themen

© All rights reserved
cross