Die UN-Nummer, auch Stoffnummer genannt, ist eine vierstellige Kennnummer der Vereinten Nationen, die einen gefährlichen Stoff oder Gegenstand für die Beförderung eindeutig bezeichnet. Sie steht in der Gefahrguttabelle des ADR und ist der Schlüssel zu allen weiteren Vorgaben – von der Gefahrgutklasse bis zur zulässigen Verpackung.
Aus der UN-Nummer folgt alles Weitere: Über Tabelle A in Kapitel 3.2 des ADR hängen daran Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe, zulässige Verpackungen, Gefahrzettel, die Eignung für Limited Quantities und die Beförderungsvorschriften. Wer sie hat, kann korrekt deklarieren; wer sie nicht hat, kann es nicht. Zu finden ist sie im Sicherheitsdatenblatt, Abschnitt 14 – beibringen muss sie der Versender, denn sie hängt am Stoff und nicht am Transport. Kein Frachtführer ermittelt sie, kein Disponent rät sie. Ohne UN-Nummer kommt keine Gefahrgutbuchung zustande. Auf der orangefarbenen Warntafel steht sie unten, darüber die Gefahrnummer (amtlich: Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr).
Ein Oberflächenbetrieb bestellt Reinigungskonzentrat nach. Im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten steht unter Abschnitt 14 die UN-Nummer des Stoffs; sie geht mit Menge, Verpackungsart und Bruttogewicht in die Transportanfrage ein. Erst daraus ergibt sich, ob die Sendung als Gefahrgut nach ADR zu befördern ist, ob sie unter die Freistellung für begrenzte Mengen fällt und welche Kennzeichnung die Kartons tragen müssen. Fehlt die Nummer, bleibt die Anfrage liegen – nicht aus Formalismus, sondern weil sich ohne sie nichts einordnen lässt.
Das Sicherheitsdatenblatt ist die Quelle, die UN-Nummer der Eintrag daraus. Die Verpackungsgruppe beschreibt den Gefahrengrad innerhalb einer Klasse und ergibt sich aus der Nummer, nicht umgekehrt. Gefahrzettel und Warntafel sind die Kennzeichnung am Versandstück und am Fahrzeug, Limited Quantities die Erleichterung für kleine Mengen, der ADR-Transport der Rahmen für alles zusammen. Nichts damit zu tun hat die EORI-Nummer: Sie identifiziert den Beteiligten im Zollverfahren, nicht den Stoff. Eine Liste der UN-Nummern führen wir hier bewusst nicht – die Zuordnung ist stoffbezogen und ändert sich mit den ADR-Fortschreibungen; verbindlich ist die Gefahrguttabelle.
Im Sicherheitsdatenblatt, das der Hersteller oder Lieferant zur Verfügung stellt: Abschnitt 14 führt die Angaben zum Transport, darunter die UN-Nummer, die offizielle Benennung und die Verpackungsgruppe. Liegt kein Sicherheitsdatenblatt vor, ist der Lieferant die richtige Adresse – nicht die Spedition, die den Stoff nicht kennt.
Sie benennt den Stoff oder Gegenstand eindeutig, sagt für sich genommen aber nichts über die Gefahr. Diese Angaben stehen in der Zeile, die im ADR zu dieser Nummer gehört: Klasse, Verpackungsgruppe, Gefahrzettel, zulässige Verpackungen und mögliche Freistellungen. Die Nummer ist also der Suchschlüssel, nicht die Information selbst.
Bei Tanktransporten und loser Schüttung stehen zwei Zahlen übereinander: oben die Gefahrnummer, unten die UN-Nummer. Die obere sagt, worin die Gefahr besteht, die untere, um welchen Stoff es geht. Ist verpackte Ware geladen, bleibt die Fläche leer – eine Einheit kann dann Stoffe mit verschiedenen Gefahren tragen.