Limited Quantities, kurz LQ, bezeichnet Gefahrgut, das je Innenverpackung und je Versandstück eine begrenzte Menge nicht überschreitet und für das erleichterte ADR-Vorschriften gelten. Im Deutschen heißt die Regelung auch begrenzte Menge oder ADR-Mindermenge. Sie steht in Kapitel 3.4 des ADR; welche Menge noch darunterfällt, hängt am einzelnen Stoff.
Bei LQ entfällt vieles von dem, was einen Sonderversand von Gefahrgut sonst aufwendig macht: kein ausgerüstetes ADR-Fahrzeug, keine ADR-Bescheinigung für den Fahrer, keine orangefarbene Warntafel, im Straßenverkehr auch kein Beförderungspapier.
Was bleibt, wird regelmäßig übersehen. Die Ware gehört in eine zusammengesetzte Verpackung, das Versandstück trägt die rautenförmige LQ-Kennzeichnung, und der Versender meldet dem Beförderer vorab in nachweisbarer Form die Bruttomasse. Die zulässigen Mengen stehen stoffbezogen in der Gefahrguttabelle des ADR und lassen sich nicht abschätzen. Wer richtig deklariert, spart erheblich; wer sich ohne Prüfung auf LQ beruft, riskiert eine Zurückweisung an der Ladestelle.
Ein Ladenbauer rüstet eine Filiale um und braucht Kontaktkleber und Lack in Kleingebinden für die Montage am Wochenende. Beides ist Gefahrgut der Klasse 3. In Dosen und Kartuschen, verpackt in Umkartons und mit der LQ-Raute gekennzeichnet, bleibt die Sendung unter den Grenzen der Gefahrguttabelle und fährt auf einem regulären Fahrzeug mit. Dieselben Produkte im Großgebinde wären ein anderer Fall: Dann greift die volle Kette aus ausgerüstetem Fahrzeug, geschultem Fahrer und Beförderungspapier – mit entsprechendem Vorlauf.
Gefahrgut ist der Oberbegriff, der ADR-Transport die Beförderung unter vollen Auflagen, LQ der Weg daran vorbei. Die Gefahrgutkennzeichnung aus Gefahrzetteln und UN-Nummer wird dabei durch die eigene Raute ersetzt und nicht ergänzt. Die Verpackungsgruppe entscheidet mit darüber, ob ein Stoff überhaupt in begrenzten Mengen zulässig ist; die nötigen Angaben dazu liefert das Sicherheitsdatenblatt. Zu trennen ist LQ außerdem von der 1000-Punkte-Regel: Diese Freistellung rechnet die je Beförderungseinheit mitgeführte Gesamtmenge in Punkte um, LQ setzt an der einzelnen Innenverpackung an. Zwei Erleichterungen, die einander nicht ersetzen.
Entlastet werden Fahrzeug, Fahrer und Dokumentation: Es braucht weder eine ADR-Ausrüstung noch eine Schulungsbescheinigung, keine orangefarbenen Tafeln und im Straßenverkehr kein Beförderungspapier. Bestehen bleiben die Anforderungen an die Verpackung, die LQ-Raute auf dem Versandstück und die Mitteilung der Bruttomasse an den Beförderer.
Aus der Gefahrguttabelle des ADR, und zwar über die UN-Nummer des Stoffes. Dort steht, welche Menge je Innenverpackung zulässig ist; die Einstufung selbst steht im Sicherheitsdatenblatt zum Produkt. Die Beurteilung liegt beim Versender – ein Transportdienstleister kann sie ihm nicht abnehmen.
Die Bezugsgröße. Die 1000-Punkte-Regel betrachtet die gesamte Menge auf der Beförderungseinheit und bewertet sie nach Beförderungskategorien. Die begrenzte Menge nach Kapitel 3.4 setzt dagegen an der einzelnen Innenverpackung an und verlangt dafür eine eigene Kennzeichnung. Beide Wege lassen sich nicht vermischen.