zipmend Express - Kurierdienst und Spedition
TÜV Süd
zipmend Mitarbeiterin am Telefon beim Kundensupport
Mo-Fr 7-20 Uhr:
zipmend Mitarbeiterin am Telefon beim Kundensupport

Verpackungsgruppe

Was ist eine Verpackungsgruppe?

Die Verpackungsgruppe stuft einen gefährlichen Stoff danach ein, wie stark die Gefahr innerhalb seiner Gefahrgutklasse ausfällt. Das ADR kennt drei Stufen: Gruppe I für hohe, Gruppe II für mittlere und Gruppe III für geringe Gefahr. Aus der Stufe folgt, welchen Anforderungen die Verpackung genügen muss.

Warum Klasse und Gruppe erst zusammen die Vorschrift ergeben

Klasse und Gruppe beschreiben zwei verschiedene Dinge und ergeben erst zusammen die Verpackungsvorschrift:

  • Gefahrgutklasse – welche Art von Gefahr vorliegt, etwa entzündbar, ätzend oder giftig
  • Verpackungsgruppe – wie ausgeprägt diese Gefahr bei dem konkreten Stoff ist

Für die Buchung heißt das: Die Stufe steht im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers, Abschnitt 14, und gehört zu den Angaben, die vor der Fahrzeugwahl feststehen müssen. Sie ist außerdem eine der Größen, an denen hängt, ob eine Sendung unter die Erleichterungen für begrenzte Mengen fällt.

Beizmittel im falschen Umkarton: Annahme verweigert

Ein Oberflächenbetrieb versendet zwei Kanister Beizmittel, im Sicherheitsdatenblatt geführt als Klasse 8, Gruppe II. Verpackt wird im Umkarton des Lieferanten, dessen Verpackungscode an dritter Stelle ein Z trägt – zugelassen allein für Gruppe III. Der Transportpartner nimmt die Sendung an der Ladestelle nicht mit, und das zu Recht: Der Code sagt, bis zu welchem Gefahrengrad ein Packmittel geprüft ist, eine Stufe darüber deckt er nicht. Umgepackt geht dieselbe Ware am Folgetag raus.

UN-Nummer, Gefahrgutklasse, Verpackungsgruppe

Die UN-Nummer benennt den Stoff, die Gefahrgutklasse die Art der Gefahr, die Verpackungsgruppe deren Stärke. Drei Angaben, die im Sicherheitsdatenblatt nebeneinanderstehen und nicht füreinander einspringen.

Nicht jedes Gefahrgut trägt eine solche Stufe: Explosivstoffe, Gase, organische Peroxide, ansteckungsgefährliche und radioaktive Stoffe kennen keine, ebenso selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1 (ADR 2.1.1.3). Fehlt sie in den Papieren, ist das also kein Mangel. Mit der allgemeinen Verpackungspflicht des Absenders hat die Einstufung ebenfalls nichts zu tun – die gilt für jede Sendung, die Gruppe nur im Gefahrgutrecht.

Häufige Fragen zum Thema Verpackungsgruppe

Was bedeuten die Verpackungsgruppen I, II und III?

Sie geben den Gefahrengrad innerhalb einer Gefahrgutklasse an: I steht für hohe, II für mittlere, III für geringe Gefahr. Je höher die Stufe, desto strenger die Bauartprüfung der Verpackung. Die Zuordnung eines Stoffes ergibt sich aus der Gefahrguttabelle des ADR.

Wo finde ich die Verpackungsgruppe meines Produkts?

Im Sicherheitsdatenblatt des Herstellers, Abschnitt 14 mit den Angaben zum Transport. Dort steht sie zusammen mit UN-Nummer, Versandbezeichnung und Klasse. Schätzen lässt sich die Einstufung nicht – sie gehört zum Stoff und wird vom Hersteller festgelegt, nicht vom Versender oder vom Transportunternehmen.

Hat jedes Gefahrgut eine Verpackungsgruppe?

Nein. Explosivstoffe, Gase, organische Peroxide, ansteckungsgefährliche und radioaktive Stoffe werden keiner Gruppe zugeordnet, ebenso wenig selbstzersetzliche Stoffe der Klasse 4.1. Für sie gelten eigene Verpackungsvorschriften. Eine leere Angabe im Sicherheitsdatenblatt ist in diesen Fällen korrekt.
Hilfe & Tools von zipmend Express

Verwandte Themen

© All rights reserved
cross