ATLAS ist das IT-Verfahren der deutschen Zollverwaltung, über das Zollanmeldungen elektronisch abgegeben und bearbeitet werden. Die Abkürzung steht für Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem. Es deckt Einfuhr, Ausfuhr und das Versandverfahren ab, nimmt auch die summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen entgegen und hat den Papierweg bei der Abfertigung weitgehend abgelöst.
Für Versender zählt das System in dem Moment, in dem Ware die EU verlässt oder in sie hineinkommt. Wer eine internationale Spedition beauftragt, gibt damit meist auch den Anmeldeweg ab: Angemeldet wird über zertifizierte Software oder die Internetzollanmeldung der Zollverwaltung, Voraussetzung ist eine EORI-Nummer.
zipmend fährt in 28 europäische Länder, darunter Ziele außerhalb der Union. Dort entscheidet die Vollständigkeit der Angaben über den Ablauf: Fehlen Warenbeschreibung, Zolltarifnummer oder Empfängerdaten, wird nachgefordert, und die Abfertigung verschiebt sich. Wer regelmäßig ausführt, hinterlegt seine Stammdaten einmal und spart sich das bei jeder weiteren Anmeldung.
Ein Maschinenbauer aus Baden-Württemberg schickt ein Ersatzteil für eine stehende Anlage in die Schweiz. Für die Ausfuhranmeldung braucht der beauftragte Dienstleister die Handelsrechnung, die Zolltarifnummer der Ware, den Warenwert sowie Anschrift und EORI-Nummer des Ausführers. Angemeldet wird vor Beginn der Fahrt, nicht erst an der Grenze. Liegt alles bei der Abholung bereit, geht die Erklärung elektronisch heraus und das Fahrzeug fährt durch. Fehlt ein Papier, wartet die Sendung im Werk – nicht am Zollamt, und die stehende Anlage wartet mit.
ATLAS ist das System, nicht der Vorgang: Die Ausfuhranmeldung ist die Erklärung, die darin abgegeben wird, das Ausfuhrbegleitdokument das Papier, das daraus entsteht und die Ware bis zur Ausgangszollstelle begleitet. Die EORI-Nummer meldet nichts an, sie ist die Kennnummer, ohne die niemand teilnimmt. Das T1-Verfahren regelt den Transport unverzollter Ware zwischen zwei Zollstellen, Zollabfertigung ist der Oberbegriff für den ganzen Ablauf. zipmend unterstützt bei Bedarf bei der Zollabwicklung, übernimmt sie aber nicht vollständig: Ausführer bleibt der Versender.
Elektronisch anzumelden ist grundsätzlich jede gewerbliche Warenbewegung über die EU-Außengrenze. Ein Unternehmen kann selbst teilnehmen – mit EORI-Nummer, zugelassener Software und Zertifizierung – oder die Anmeldung einem Dienstleister übergeben, der sie dann als Zollvertreter im eigenen Namen oder im Namen des Ausführers abgibt. Für gelegentliche Ausfuhren genügt meist die Internetzollanmeldung der Zollverwaltung.
In der Regel Handelsrechnung und Packliste, Zolltarifnummer, Warenwert und Ursprungsland, dazu Anschrift und EORI-Nummer des Ausführers sowie vollständige Empfängerdaten. Bei genehmigungspflichtigen Gütern kommt die Ausfuhrgenehmigung hinzu, bei Warenverkehr unter einem Präferenzabkommen zusätzlich ein Ursprungsnachweis für den Empfänger. Je vollständiger das bei Auftragserteilung vorliegt, desto seltener wird nachgefordert.
Die Nutzung des Systems selbst stellt der Zoll nicht in Rechnung. Aufwand entsteht auf zwei Wegen: durch eigene Software samt Zertifizierung, wenn ein Unternehmen selbst anmeldet, oder durch das Entgelt des Dienstleisters, der die Anmeldung übernimmt. Hinzu kommen die Einfuhrabgaben, die sich nach Ware und Warenwert richten.