Die EORI-Nummer ist die EU-weit eindeutige Kennnummer, unter der Unternehmen in Zollverfahren geführt werden. Ausgeschrieben steht Economic Operators für die Wirtschaftsbeteiligten und Registration and Identification für deren Registrierung und Identifizierung; die deutsche Bezeichnung lautet Registrierungs- und Identifizierungsnummer für Wirtschaftsbeteiligte. Sie beginnt mit dem Ländercode des vergebenden Mitgliedstaats, gefolgt von einer dort einmaligen Kennung.
Wer Ware aus der EU ausführt oder einführt, kommt ohne sie nicht aus: Die Nummer identifiziert den Beteiligten in der Ausfuhranmeldung und in den summarischen Anmeldungen. Ohne sie lässt sich das Verfahren gar nicht eröffnen – sie ist damit kein Detail am Rand, sondern der erste Schritt, noch vor der Buchung des Transports. Wer internationale Transporte regelmäßig vergibt, hält sie im Stammsatz bereit.
Beantragen muss das Unternehmen selbst. Der Antrag läuft kostenfrei über das Zollportal an die Generalzolldirektion; eine Spedition kann ihn nicht an Stelle des Ausführers stellen. zipmend hilft bei der Zollabwicklung, wenn ein Kunde darum bittet, übernimmt die Rolle des Ausführers aber nicht. Der häufigste Stolperstein ist im Übrigen nicht die fehlende Nummer, sondern eine vorhandene, die zu einer anderen Niederlassung oder zum alten Firmennamen gehört.
Ein Zulieferer aus dem Maschinenbau liefert seit Jahren nur innerhalb der EU und verkauft erstmals in die Schweiz. Die Ware steht verpackt bereit, der Transport ist disponiert – aber die Ausfuhranmeldung lässt sich nicht erstellen, weil das Unternehmen nie eine EORI-Nummer beantragt hat. Ohne Anmeldung verlässt die Sendung die Union nicht, und der zugesagte Liefertermin beim Schweizer Kunden ist der erste Termin, der kippt. Die Registrierung ist kostenlos und in der Regel in wenigen Arbeitstagen erledigt, doch diese Tage fehlen im Zeitplan. Wer den ersten Export früh durchdenkt, klärt die Kennnummer, während die Fertigung noch läuft, und nicht, wenn das Fahrzeug vor dem Tor steht.
Die Ausfuhranmeldung ist das Verfahren, die EORI-Nummer nur der Schlüssel, mit dem der Beteiligte darin auftritt. Erfasst wird die Anmeldung im ATLAS-Zollsystem – auch dort dient sie der Zuordnung des Unternehmens, nicht der Ware. Häufig verwechselt wird sie mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die gehört ins Steuerrecht und betrifft den Handel innerhalb der EU, die Kennnummer aus dem Zollrecht betrifft die Grenze zum Drittland. Ein Unternehmen braucht beide, keine ersetzt die andere. Die Zolltarifnummer wiederum beschreibt nicht den Beteiligten, sondern die Ware – sie entscheidet über Zollsatz und Beschränkungen. Wer die drei Kennungen im Stammsatz sauber trennt, erspart sich Rückfragen der Zollstelle: Die eine benennt das Unternehmen an der Außengrenze, die zweite den Umsatz im Binnenmarkt, die dritte die Ware im Zolltarif.
Jedes Unternehmen, das in der EU zollrechtliche Verfahren durchführt – also Ware ausführt, einführt oder anmelden lässt. Privatpersonen brauchen sie nur ausnahmsweise. Wer ausschließlich innerhalb der Union liefert, kommt ohne aus, bis die erste Sendung in ein Drittland geht. Auch gelegentliche Exporteure brauchen sie ab der ersten Anmeldung.
Der Antrag läuft über das Zollportal an die Generalzolldirektion und ist kostenfrei. Benötigt werden die Unternehmensangaben aus dem Handelsregister. Die Bearbeitung nimmt in der Regel wenige Arbeitstage in Anspruch – vor dem ersten Export sollte der Antrag deshalb frühzeitig gestellt werden.
Die Umsatzsteuer-ID ist eine steuerliche Kennung für Lieferungen im Binnenmarkt. Die EORI-Nummer ist eine zollrechtliche Kennung für Verfahren an der Außengrenze. Beide bestehen aus Ländercode und Ziffern und werden deshalb häufig vertauscht, ersetzen einander aber nicht. Gerät die falsche Kennung in die Anmeldung, weist die Zollstelle sie zurück.