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Eingangsland

Was ist ein Eingangsland?

Als Eingangsland bezeichnet man das Land, in dem eine Sendung zugestellt wird – das Ziel der Transportstrecke, auch Bestimmungs- oder Importland genannt. Die Angabe folgt aus der Zustelladresse. Für die Zollbehandlung zählt vor allem, ob dieses Land EU-Mitglied oder Drittland ist.

Was das Eingangsland am Zollaufwand ändert

An dieser Frage hängt der gesamte Zollaufwand, auch bei einer eiligen Sendung per internationalem Kurier. Zwischen EU-Mitgliedstaaten entfallen im Regelfall Ausfuhranmeldung, Einfuhrabfertigung und Einfuhrumsatzsteuer. Liegt das Ziel in einem Drittland, braucht die Sendung eine Ausfuhranmeldung, im Eingangsland eine Verzollung samt Einfuhrabgaben und dazu eine Handelsrechnung.

Was das für die Buchung heißt: Jedes zusätzliche Papier kostet Vorlauf und Abfertigungsgebühren. Auf Anfrage hilft zipmend bei den Zollformalitäten, etwa bei Zielen in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich – die komplette Abwicklung übernimmt zipmend jedoch nicht.

Ersatzpumpe nach Basel: eine Stunde Fahrt, volle Ausfuhr

Ein Maschinenbauer aus Südbaden schickt eine Ersatzpumpe an einen Pharmahersteller in Basel – kaum eine Stunde Fahrt. Gebucht wird die Sendung wie eine Inlandsfahrt, ohne Ausfuhranmeldung und ohne Handelsrechnung. Am Grenzübergang lässt sie sich so nicht abfertigen, denn die Schweiz gehört nicht zur EU. Bis die Papiere nachgereicht sind, steht die Pumpe beim Zoll, und in Basel dauert der Anlagenstillstand Stunden länger als nötig.

Eingangsland, Bestimmungsland und Ursprungsland auseinanderhalten

Den Start der Strecke markiert das Ausgangsland. Das Bestimmungsland meint dasselbe aus Sicht der Ware: den Staat, für den sie bestimmt ist. Bei einem Transport ohne Zwischenstation sind beide identisch; führt der Weg über ein Lager in einem anderen Land, fallen sie auseinander. Etwas ganz anderes ist das Ursprungsland: Es benennt das Land der Herstellung beziehungsweise der letzten wesentlichen Verarbeitung. Im Eingangsland zählt es dafür, ob ein Präferenzzollsatz nach dem einschlägigen Abkommen greift – nicht dafür, ob überhaupt Einfuhrformalitäten anfallen.

Häufige Fragen zum Thema Eingangsland

Worin unterscheiden sich Eingangsland und Ursprungsland?

Maßgeblich für das Eingangsland ist die Zustelladresse, für das Ursprungsland die Herstellung. Ein in Taiwan gefertigter Laptop, der von Hamburg nach Oslo fährt, hat Norwegen als Eingangsland und Taiwan als Ursprungsland. Welcher Zollsatz bei der Einfuhr gilt, richtet sich nach dem Ursprung; ob überhaupt Einfuhrformalitäten anfallen, nach dem Eingangsland.

Warum ist wichtig, ob das Eingangsland zur EU gehört?

Weil davon der Zollaufwand abhängt. Zwischen EU-Mitgliedstaaten bewegt sich Ware im Regelfall ohne Zollformalitäten. Geht sie in ein Drittland, sind eine Ausfuhranmeldung, eine Einfuhrabfertigung im Zielland und passende Handelspapiere nötig. Das kostet Vorlauf und Gebühren und sollte deshalb vor der Buchung feststehen, nicht erst an der Grenze.

Welche europäischen Länder sind zollrechtlich Drittländer?

Unter anderem die Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Großbritannien und die Staaten des Westbalkans, die noch nicht EU-Mitglied sind. Die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum ändert daran nichts: Norwegen nimmt am Binnenmarkt teil, bildet aber keine Zollunion mit der EU. Auch einzelne Gebiete wie Helgoland liegen außerhalb des Zollgebiets der Union.
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