Als Eingangsland bezeichnet man das Land, in dem eine Sendung zugestellt wird – das Ziel der Transportstrecke, auch Bestimmungs- oder Importland genannt. Die Angabe folgt aus der Zustelladresse. Für die Zollbehandlung zählt vor allem, ob dieses Land EU-Mitglied oder Drittland ist.
An dieser Frage hängt der gesamte Zollaufwand, auch bei einer eiligen Sendung per internationalem Kurier. Zwischen EU-Mitgliedstaaten entfallen im Regelfall Ausfuhranmeldung, Einfuhrabfertigung und Einfuhrumsatzsteuer. Liegt das Ziel in einem Drittland, braucht die Sendung eine Ausfuhranmeldung, im Eingangsland eine Verzollung samt Einfuhrabgaben und dazu eine Handelsrechnung.
Was das für die Buchung heißt: Jedes zusätzliche Papier kostet Vorlauf und Abfertigungsgebühren. Auf Anfrage hilft zipmend bei den Zollformalitäten, etwa bei Zielen in der Schweiz oder im Vereinigten Königreich – die komplette Abwicklung übernimmt zipmend jedoch nicht.
Ein Maschinenbauer aus Südbaden schickt eine Ersatzpumpe an einen Pharmahersteller in Basel – kaum eine Stunde Fahrt. Gebucht wird die Sendung wie eine Inlandsfahrt, ohne Ausfuhranmeldung und ohne Handelsrechnung. Am Grenzübergang lässt sie sich so nicht abfertigen, denn die Schweiz gehört nicht zur EU. Bis die Papiere nachgereicht sind, steht die Pumpe beim Zoll, und in Basel dauert der Anlagenstillstand Stunden länger als nötig.
Den Start der Strecke markiert das Ausgangsland. Das Bestimmungsland meint dasselbe aus Sicht der Ware: den Staat, für den sie bestimmt ist. Bei einem Transport ohne Zwischenstation sind beide identisch; führt der Weg über ein Lager in einem anderen Land, fallen sie auseinander. Etwas ganz anderes ist das Ursprungsland: Es benennt das Land der Herstellung beziehungsweise der letzten wesentlichen Verarbeitung. Im Eingangsland zählt es dafür, ob ein Präferenzzollsatz nach dem einschlägigen Abkommen greift – nicht dafür, ob überhaupt Einfuhrformalitäten anfallen.