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Transport

Was ist ein Transport?

Transport ist die räumliche Ortsveränderung von Gütern, also ihre Beförderung vom Ausgangs- zum Bestimmungsort. Im Frachtrecht heißt derselbe Vorgang Güterbeförderung – der präzisere Ausdruck, weil er die Beförderung von Personen ausschließt. In diesem Lexikon meint Transport durchgängig Güter: Waren, Material, Bauteile, Ersatzteile – befördert auf der Straße, im gewerblichen Auftrag eines Unternehmens.

Transport, Umschlag, Lagern: drei Grundprozesse

Transport ist einer von drei logistischen Grundprozessen. Daneben stehen der Umschlag – jeder Wechsel des Guts zwischen Fahrzeug, Lager oder Ladehilfsmittel – und das Lagern als geplante Unterbrechung des Flusses. Wer einen Ablauf sortieren will, fragt zuerst, welcher der drei gerade Zeit und Kosten verursacht.

Eine Unterscheidung geht im Alltag ständig unter: Gewerblich ist die Beförderung fremder Güter gegen Entgelt. Fährt ein Unternehmen eigene Güter mit eigenem Personal als Nebentätigkeit, ist das Werkverkehr (§ 1 Abs. 2 GüKG) und nicht erlaubnispflichtig; gewerblicher Verkehr verlangt nach § 3 GüKG eine Lizenz.

Werkverkehr hin, gegen Rechnung zurück

Ein Zulieferer aus der Elektroindustrie fährt Baugruppen mit eigenem Fahrzeug und eigenem Personal ins zweite Werk – Werkverkehr, keine Lizenz nötig. Nimmt derselbe Fahrer auf dem Rückweg gegen Rechnung Material für einen Nachbarbetrieb mit, ist es gewerbliche Güterbeförderung: erlaubnispflichtig, mit Haftung nach Frachtrecht. Der Wechsel geschieht unbemerkt, weil sich an Fahrzeug und Strecke nichts ändert – nur an der Rechtslage. Auffallen kann er bei einer Kontrolle, und dann haftet das Unternehmen für eine Leistung, die es nicht erbringen durfte.

Transport, Umschlag und Verladung

Am Transportbegriff hängen mehrere engere Begriffe. Wer das Gut zwischen Fahrzeugen übergibt, ist beim Umschlag; wer es auf das Fahrzeug bringt, bei der Verladung. Den Oberbegriff bildet die Logistik. Wer die Beförderung schuldet, ist Frachtführer, wer sie organisiert, Spediteur. Wie viel Raum ein Auftrag belegt, trennt Teilladung von Komplettladung – im zweiten Fall ist der LKW allein mit diesem einen Auftrag unterwegs. Die Direktfahrt unterscheidet sich nicht im Anteil, sondern darin, dass die Ladung ohne Zwischenstation beim Empfänger ankommt. Nicht darunter fällt der Werkverkehr: Transport ja, Dienstleistung an Dritte nein – und damit kein Frachtgeschäft.

Häufige Fragen zum Thema Transport

Was ist der Unterschied zwischen Transport und Güterbeförderung?

Inhaltlich keiner – gemeint ist dieselbe Ortsveränderung. Güterbeförderung ist der Begriff des Gesetzgebers und schließt Personen ausdrücklich aus, Transport die Alltagsvokabel, die auch für Personen, Daten oder Umzüge benutzt wird. In Verträgen, Gesetzestexten und Genehmigungen steht deshalb regelmäßig Güterbeförderung, während im Betrieb jeder vom Transport spricht.

Was gehört neben dem Transport zu den logistischen Grundprozessen?

Der Umschlag und das Lagern. Umschlag meint jeden Wechsel des Guts zwischen Fahrzeug, Lager und Ladehilfsmittel, Lagern die bewusste Unterbrechung des Warenflusses. Zusammen ergeben die drei das Kürzel TUL, nach dem viele Betriebe ihre Abläufe und ihre Kosten gliedern. Wer Zeit verliert, verliert sie fast immer an einem der Übergänge.

Braucht man für gewerblichen Gütertransport eine Erlaubnis?

Ja. Wer fremde Güter gegen Entgelt befördert, braucht nach § 3 GüKG eine Erlaubnis beziehungsweise eine Gemeinschaftslizenz für den Verkehr in der EU. Werkverkehr mit eigenen Gütern und eigenem Personal ist davon ausgenommen. Auftraggeber sollten darauf achten: Ohne Lizenz fährt niemand rechtssicher für sie.
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