Fahrzeit ist im Güterverkehr die reine Zeit, die ein Fahrzeug für eine Strecke benötigt – ohne Pausen, ohne Wartezeiten an der Rampe, ohne Standzeiten. Sie ist eine reine Rechengröße der Disposition und nicht der Termin, den der Empfänger am Ende zu sehen bekommt.
Die wichtigste Unterscheidung steht gleich am Anfang: Fahrzeit ist nicht Laufzeit. Wer eine Express-Spedition beauftragt, kauft deshalb keine schnellere Fahrzeit, sondern eine kürzere Laufzeit. Dazwischen liegen gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten, Zeitfenster an Lade- und Entladestelle, die Verladung selbst und Fahrverbote an Sonn- und Feiertagen. Ein Fahrer unterbricht nach spätestens viereinhalb Stunden Lenkdauer, und nach neun Stunden Lenkzeit ist sein Tag zu Ende – zweimal wöchentlich sind es zehn. Wer einen Zustelltermin aus der reinen Fahrzeit ableitet, rechnet deshalb zu knapp. Für die Disposition ist die Fahrzeit trotzdem der Ausgangswert: Erst wenn Pausen, Verladung und Anlieferfenster dazukommen, entsteht daraus ein Termin, der hält.
Ein Anlagenbauer lässt ein Getriebe von Norddeutschland nach Norditalien bringen, rund 1.100 Kilometer. Jedes Routenprogramm gibt dafür etwa elf Stunden aus – das ist die Fahrzeit. Ein Fahrer schafft die Strecke trotzdem nicht an einem Tag: Nach viereinhalb Stunden kommt die Pause, nach der Tageslenkzeit die Ruhezeit, und das Werk nimmt die Ware erst im Anlieferfenster am Morgen an. Realistisch wird am Folgetag zugestellt, und das auch nur, wenn die Abholung früh genug liegt. Wer den früheren Termin zusagt, hat nicht die Fahrzeit falsch berechnet, sondern die Laufzeit nie betrachtet.
Laufzeit und Lieferfrist messen die Spanne zwischen Abholung und Zustellung; sie enthalten also genau das, was die Fahrzeit ausklammert. Die Lieferfrist ist dabei die vertraglich geschuldete Größe, die Laufzeit die tatsächlich erreichte. Lenk- und Ruhezeiten sind die gesetzliche Schranke, die aus Fahrzeit Laufzeit macht; die einzelnen Werte stehen im eigenen Eintrag. Die Vorlaufzeit liegt davor und beschreibt die Spanne zwischen Auftrag und Abholung. Wartezeit und Standgeld betreffen Unterbrechungen an der Rampe. Die Routenplanung liefert die Fahrzeit als Ausgangswert für die Planung – nicht als deren Ergebnis: Sie rechnet mit Strecke und Durchschnittsgeschwindigkeit, nicht mit dem Kalender des Fahrers.
Die Fahrzeit zählt nur, wie lange das Fahrzeug unterwegs ist. Die Lieferzeit beginnt mit der Abholung und endet mit der Zustellung – sie enthält zusätzlich Verladung, gesetzliche Pausen, Ruhezeiten und Wartezeiten an der Rampe. Für eine Terminzusage taugt deshalb nur die Lieferzeit.
Sie begrenzen, wie viele Stunden ein Fahrer am Tag überhaupt fahren darf, und schreiben Unterbrechungen vor. Auf kurzen Strecken ändert das nichts. Ab etwa einem halben Arbeitstag reiner Fahrt verschiebt jede Pause das Ende, und längere Touren teilen sich auf mehrere Tage auf.
Weil zwischen Abholung und Zustellung mehr passiert als Fahren: Beladen und Entladen, vorgeschriebene Pausen, die Ruhezeit des Fahrers, Zeitfenster beim Empfänger und teilweise Fahrverbote. Dazu kommen Verkehrslage und Wetter. Die reine Fahrt ist der kleinste Bestandteil einer Laufzeit, nicht ihr Maß.