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Gefahrguttransporte unterliegen besonderen Kennzeichnungspflichten. So muss gut sichtbar am Fahrzeugheck eine Warntafel angebracht werden, die es Rettungskräften schnell ermöglichen soll, Gefahrgut zu identifizieren und bei einem Unfall entsprechend zu reagieren. Sie besteht aus zwei Bereichen, wo im unteren Teil die UN-Nummer (Bezeichnung / Benennung eines bestimmten Gefahrstoffs) und im oberen Teil die Gefahrklassen des Stoffes aufgezeigt sind.
Quelle:
bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/gefahrgut-kennzeichnungen.html