Der HS-Code ist die international einheitliche Warennummer nach dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation. Seine ersten sechs Stellen sind weltweit gleich und ordnen jedes Erzeugnis einer Klasse zu. Darauf setzen die Erweiterungen der EU und der einzelnen Mitgliedstaaten auf. Im deutschen Sprachgebrauch heißt dieselbe Nummer Zolltarifnummer.
An der Nummer hängt, was eine Ware kostet und ob sie überhaupt über die Grenze darf: Zollsatz, Präferenzbehandlung aus Handelsabkommen, Verbote und Beschränkungen, Antidumpingzölle und die Außenhandelsstatistik. Wer über eine internationale Spedition versendet, braucht sie vor der Anmeldung – ohne Warennummer keine Zollanmeldung und damit kein Export.
Der Stellenaufbau: sechs Stellen Harmonisiertes System, die Stellen sieben und acht die Kombinierte Nomenklatur der EU, die Stellen neun und zehn der TARIC mit den unionsrechtlichen Maßnahmen, die elfte Stelle national, etwa für Steuersätze oder nationale Beschränkungen. Für die Ausfuhr genügt die achtstellige Warennummer, die Einfuhranmeldung verlangt alle elf. Eingereiht wird von dem, der die Anmeldung abgibt – ein Dienstleister kann beraten, entscheiden muss der Versender, und er haftet auch für die Folgen.
Ein Zulieferer exportiert ein Bauteil aus Aluminium mit eingepresster Kunststoffbuchse. Ob es als Aluminiumerzeugnis, als Kunststoffware oder als Teil der Maschine gilt, für die es bestimmt ist, führt zu unterschiedlichen Sätzen und teilweise auch zu unterschiedlichen Nachweispflichten. Der Einkauf hatte die Nummer aus einem alten Lieferschein übernommen, die Konstruktion das Teil inzwischen geändert und den Kunststoffanteil deutlich vergrößert. Aufgefallen ist die Abweichung erst bei einer Prüfung Monate später, über sämtliche Lieferungen dieses Zeitraums hinweg, und nachzuzahlen war die Differenz samt Zinsen. Gegen einen solchen Nachlauf hilft keine sorgfältige Verpackung und keine schnelle Zustellung, sondern nur ein Stammdatensatz, der mit der Konstruktion mitwächst. Wer die Einreihung rechtssicher klären will, beantragt vorher eine verbindliche Zolltarifauskunft.
Zolltarifnummer, Warennummer und Codenummer meinen dasselbe System, nur unterschiedlich lange Ausschnitte davon: sechs Stellen international, acht in der Ausfuhr, elf in der Einfuhr. Die verbindliche Zolltarifauskunft ist keine Nummer, sondern eine Entscheidung der Zollverwaltung über die Einreihung, auf die sich der Antragsteller berufen kann – eine formlose telefonische Auskunft bindet dagegen niemanden. Das Ursprungszeugnis beantwortet eine ganz andere Frage: nicht, was die Ware ist, sondern woher sie stammt. Für die Abgabenberechnung braucht der Zoll beide Angaben, weil Präferenzen immer an der Verbindung von Beschaffenheit und Herkunft hängen. Und die Handelsrechnung ist das Papier, auf dem die Nummer im Versandablauf auftaucht – falsch übernommen, wandert sie von dort ungeprüft in die Anmeldung.
Das Harmonisierte System selbst hat sechs Stellen, und die sind weltweit identisch. Die EU verlängert auf acht Stellen in der Kombinierten Nomenklatur, der TARIC auf zehn, und für die Einfuhr nach Deutschland kommt eine elfte nationale Stelle hinzu. Ausfuhr acht, Einfuhr elf – so lässt es sich merken.
Wer die Zollanmeldung abgibt, steht für die Richtigkeit der Angaben ein – in aller Regel also der Versender beziehungsweise sein Vertreter. Eine Spedition kann unterstützen und Erfahrungswerte beisteuern, sie kennt das Erzeugnis aber nicht so genau wie der Hersteller. Rechtssicherheit schafft nur die verbindliche Zolltarifauskunft.
Inhaltlich keiner – gemeint ist dieselbe Systematik. „HS-Code“ ist der internationale Name für die ersten sechs Stellen, „Zolltarifnummer“ der im deutschen Außenhandel gebräuchliche Begriff für die ausführlichere Fassung, die für Ausfuhr oder Einfuhr gebraucht wird. Wichtig ist nur, die für das jeweilige Verfahren geforderte Stellenzahl anzugeben.