Eine Freihandelszone ist ein Zusammenschluss von Staaten, die untereinander auf Zölle verzichten, ihre Sätze gegenüber Drittländern aber weiterhin selbst festlegen. Daneben meint der Begriff im Alltag die zollrechtliche Freizone – ein abgegrenztes Gebiet, in dem Ware als nicht eingeführt gilt. Im Transportkontext geht es meist um diese zweite Bedeutung.
Für den Warenverkehr hat die Unterscheidung handfeste Folgen – auch für jede internationale Spedition, die Ware über eine Außengrenze bringt. Weil jedes Mitglied eigene Außenzölle behält, muss belegt werden, woher eine Ware wirklich stammt – sonst ließe sich der niedrigste Satz durch eine Umleitung über das Nachbarland abgreifen. Genau dafür existieren Präferenznachweise und Ursprungszeugnisse; sie sind der Preis der Abgabenfreiheit im Inneren.
Die Freizone verschiebt den Zeitpunkt, nicht die Pflicht. Solange Ware dort lagert, werden keine Einfuhrabgaben erhoben. Geht sie in den Wirtschaftskreislauf über, wird sie angemeldet und verzollt wie jede andere Einfuhr.
Ein Elektronikhändler bezieht Bauteile aus Norwegen. Das Land gehört über die EFTA zum europäischen Freihandel, ist aber nicht Teil der EU-Zollunion. Die Sendung läuft deshalb über eine Zollanmeldung, und ob sie abgabenfrei bleibt, entscheidet der Ursprungsnachweis des Lieferanten. Fehlt er, greift der reguläre Drittlandssatz: Die Bauteile kommen trotzdem an, nur teurer als kalkuliert. Beim nächsten Auftrag lässt der Händler sich die Erklärung deshalb vorab zuschicken, statt sie an der Grenze zu vermissen.
Der häufigste Irrtum ist die Gleichsetzung mit der Zollunion. Diese geht weiter, denn ihre Mitglieder erheben nach außen einen gemeinsamen Tarif – so wie die EU. Der Binnenmarkt setzt noch eins darauf und umfasst auch den freien Verkehr von Personen, Dienstleistungen und Kapital. Präferenznachweis und Ursprungszeugnis sind nicht die Zone selbst, sondern ihre Folgepapiere. Und die Zollabfertigung bleibt an den Außengrenzen jeder dieser Konstruktionen erforderlich; nur im Inneren der EU entfällt sie.
Der gemeinsame Außentarif. Bei der einen entfallen die Abgaben zwischen den Mitgliedern, während jedes Land seinen Satz gegenüber Drittstaaten selbst bestimmt. Bei der anderen gilt nach außen ein einheitlicher Tarif für alle Mitglieder. Deshalb sind im ersten Fall Ursprungsnachweise nötig, im zweiten nicht.
Für Ware mit Ursprung in einem Mitgliedsland nicht, vorausgesetzt der Ursprung ist belegt. Ohne gültigen Nachweis behandelt die Zollstelle die Lieferung wie eine gewöhnliche Einfuhr aus einem Drittland. Anmeldung und Kontrollen bleiben ohnehin bestehen; entfallen kann nur der Abgabensatz.
Nein, sie reicht deutlich weiter. Die EU ist eine Zollunion mit gemeinsamem Außentarif und darüber hinaus ein Binnenmarkt. Für Unionsware gibt es zwischen den Mitgliedstaaten weder Abgaben noch Anmeldungen. Ein Freihandelsraum im engeren Sinn ist dagegen die EFTA, mit der die EU über Abkommen verbunden ist.