Die Incoterms sind standardisierte Handelsklauseln der Internationalen Handelskammer (ICC). Sie verteilen zwischen Käufer und Verkäufer, wer welche Kosten trägt, ab wann die Gefahr auf den Käufer übergeht und wer welche Pflichten erfüllt. Die aktuelle Fassung heißt Incoterms 2020 und umfasst elf Klauseln.
Eine Klausel ist weder ein Transportvertrag noch ein Stück Kaufrecht. Sie sagt nichts über den Eigentumsübergang, nichts über Zahlungsbedingungen, nichts über Gerichtsstand und anwendbares Recht und nichts über Haftungshöhen – all das steht im Kaufvertrag oder folgt aus dem Recht, das ihm zugrunde liegt. Wer eine internationale Spedition anfragt, merkt den Unterschied sofort: Die Vereinbarung bestimmt nur, wer beauftragt und wer welche Papiere beibringt.
Ohne benannten Ort ist eine Klausel wertlos. „FCA“ allein sagt nichts; erst „FCA Werk Musterstadt, Incoterms 2020“ ist vollständig. Fehlen Ort oder Fassung, streiten die Beteiligten im Schadensfall darüber, was gemeint war.
Geordnet nach dem, was der Verkäufer schuldet – von der geringsten zur größten Pflicht:
Ein Einkäufer bestellt Bauteile und schreibt „FCA“ in die Bestellung, mehr nicht. Der Lieferant versteht darunter seine Rampe, der Einkäufer das Speditionsterminal in Hamburg. Als die Sendung beim Umschlag beschädigt wird, hängt die Frage, wer den Schaden trägt, an einem Ort, den niemand benannt hat. Solche Fälle landen selten vor Gericht, dafür regelmäßig in wochenlangen Mailwechseln zwischen Einkauf, Vertrieb und Versicherung. Zwei Angaben hätten das verhindert: der genaue Ort und die Fassung. Für den Transportdienstleister ist die Vereinbarung übrigens nicht bindend – zipmend prüft sie nicht und unterstützt bei der Zollabwicklung nur auf Wunsch, ohne sie zu übernehmen.
Vom CMR-Übereinkommen unterscheiden sie sich schon in der Geltung: Das CMR-Recht greift bei grenzüberschreitenden Straßentransporten automatisch und ordnet das Verhältnis zum Frachtführer, eine Handelsklausel muss dagegen vereinbart werden und ordnet das Verhältnis zwischen Käufer und Verkäufer. Ähnlich liegt es bei den ADSp, die als Geschäftsbedingungen der Speditionsbranche in den Vertrag einbezogen werden. Der Frachtvertrag wiederum liegt eine Ebene tiefer: Er entsteht mit der Beauftragung des Transports, ganz gleich, welche Klausel im Kaufvertrag steht – diese bestimmt nur, wer ihn schließt.