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Ladestelle

Was ist eine Ladestelle?

Als Ladestelle bezeichnet man den Punkt, an dem ein Transport beginnt: Dort wird die Ware übernommen und auf das Fahrzeug gebracht. Das kann ein Warenausgang, ein bestimmtes Hallentor oder ein Lagerplatz sein. Mit der Firmenadresse des Versenders stimmt die Ladestelle deshalb oft nicht überein, vor allem bei Werken, Baustellen und Speditionslagern.

Was die Disposition über eine Anschrift hinaus braucht

Wer einen Transport beauftragt, muss der Disposition mehr nennen als eine Anschrift: Tor- oder Rampennummer, einen Ansprechpartner, die Öffnungszeiten, den Hinweis auf eine Anmeldepflicht – und ob vor Ort ein Stapler oder ein anderes Flurförderzeug bereitsteht. Genau diese letzte Angabe wird am häufigsten vergessen. Dann wartet ein LKW vor einem Tor, an dem niemand die Paletten auf die Ladefläche heben kann.

Was das kostet: Im Transportpreis ist nur eine begrenzte Ladezeit enthalten. Wartet der Fahrer länger, wird die zusätzliche Zeit als Standgeld abgerechnet.

Abholadresse eingetragen, Ware steht im externen Lager

Ein Maschinenbauer bucht die Abholung einer Steuerungseinheit und trägt als Abholort seine Firmenadresse ein. Die Kiste steht aber nicht im Werk, sondern im Lager eines Logistikdienstleisters am Stadtrand, in dem der Hersteller seine Fertigware zwischenlagert. Der Fahrer meldet sich am Verwaltungsgebäude, die Ware liegt eine halbe Stunde entfernt. Bis der richtige Ort geklärt und angefahren ist, sind zwei Stunden vergangen. Der Termin beim Empfänger wackelt, und die zusätzliche Anfahrt verändert den Preis.

Ladestelle, Versender und Rampe

Der Versender ist die Person oder das Unternehmen, das den Transport veranlasst – die Ladestelle nur die Stelle, wo die Ware bereitsteht. Beides fällt auseinander, sobald Ware aus einem externen Lager oder direkt beim Lieferanten abgeholt wird. Rampe und Andockstelle gehören zur Ausstattung einer Ladestelle; es gibt Ladestellen mit und ohne sie. Das Abholzeitfenster sagt, wann geladen wird, die Ladestelle, wo. Den Schlusspunkt des Transports bildet die Entladestelle.

Häufige Fragen zum Thema Ladestelle

Welche Informationen zur Ladestelle gehören in den Transportauftrag?

Neben der vollständigen Adresse gehören die Bezeichnung des Warenausgangs, ein erreichbarer Kontakt und die Zeiten, zu denen verladen wird, in den Auftrag. Wichtig sind außerdem Einschränkungen der Zufahrt, etwa eine niedrige Durchfahrtshöhe oder eine enge Hofeinfahrt, und die Information, ob ein Stapler vorhanden ist. Fehlt eine dieser Angaben, geht am Abholtag Zeit verloren.

Wie wird verladen, wenn die Ladestelle keine Rampe hat?

Dann gibt es zwei Wege. Steht ein Stapler bereit, lässt sich ein Planen-LKW seitlich oder über das Heck beladen. Fehlt auch der Stapler, ist eine Hebebühne am Transporter oder LKW nötig, auf die der Fahrer die Palette mit dem Hubwagen rollt. Welche Variante nötig ist, muss vor der Buchung feststehen – vor Ort lässt sich das Fahrzeug nicht mehr tauschen.

Wer ist an der Ladestelle für das Verladen zuständig?

Nach dem Handelsgesetzbuch verlädt der Absender: Er muss die Ware beförderungssicher laden, stauen und befestigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Frachtführer sorgt dafür, dass die Beladung den Betrieb des Fahrzeugs nicht gefährdet. Bei zipmend lässt sich im Kurierbereich (außer in Spanien) eine Ladehilfe durch den Fahrer dazubuchen, im LKW-Bereich nicht.
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