Das EU-Mobilitätspaket ist ein Reformpaket für den europäischen Straßenverkehrssektor, das 2020 beschlossen wurde. Es hat Lenk- und Ruhezeiten, die Kabotageregeln, die Entsendung von Fahrern und die Niederlassungspflichten von Transportunternehmen neu geordnet. Die einzelnen Vorschriften traten zwischen 2020 und 2022 gestaffelt in Kraft, nicht auf einen Schlag.
Seit August 2020 gelten die geänderten Sozialvorschriften: Die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit darf nicht mehr im Fahrzeug verbracht werden, und Fahrer müssen in regelmäßigen Abständen zur Betriebsstätte oder nach Hause zurückkehren können. Seit Februar 2022 greifen die Marktregeln, also eine Karenzzeit nach ausgeschöpftem Kabotagepensum und Entsendevorschriften mit eigener Meldepflicht. Die ursprünglich ebenfalls vorgesehene Rückkehrpflicht der Fahrzeuge hat der Europäische Gerichtshof im Oktober 2024 gekippt.
Für jede internationale Spedition und ihre Auftraggeber ist das ein Kalkulationsfaktor: Im grenznahen Verkehr stehen Fahrzeuge kurzfristig seltener bereit, der Aufwand je Auftrag steigt, manche Verbindungen werden seither anders gerechnet. Die Vorgaben treffen alle Marktteilnehmer gleich; ein Nachteil einzelner Anbieter entsteht daraus nicht. In einem Netzwerk über 28 Länder gehört ihre Einhaltung zur Prüfung der Transportpartner.
Ein Maschinenbauer bei Aachen lässt Baugruppen regelmäßig in die Niederlande liefern und von dort Zulieferteile zurückholen. Früher konnte ein Fahrzeug, das ohnehin im Land unterwegs war, mehrere Inlandsfahrten hintereinander übernehmen. Heute ist damit nach dem zulässigen Kabotagepensum Schluss: Es folgt eine Karenzzeit, in der dasselbe Fahrzeug im selben Staat keine weitere Inlandsbeförderung fahren darf. Der Disponent muss die Rückladung früher planen oder ein zweites Fahrzeug einteilen, und eine kurzfristige Anfrage im Grenzgebiet lässt sich nicht mehr selbstverständlich am selben Tag besetzen. Wer den Bedarf früh meldet, merkt davon wenig; wer erst am Vortag anfragt, spürt die engere Fahrzeugdecke deutlich.
Kabotage sowie Lenk- und Ruhezeiten sind die Regelwerke, die das Paket geändert hat; die Einzelheiten stehen dort, nicht hier. Die A1-Bescheinigung und die Entsendemeldung sind die Nachweise, die aus den Entsendevorschriften folgen: Sie belegen, unter welcher Sozialversicherung ein Fahrer unterwegs ist und dass sein Einsatz angemeldet wurde. Der Frachtführer ist derjenige, der all das einhalten muss; der Auftraggeber wirkt nur mittelbar darauf ein, nämlich über die Auswahl seines Transportunternehmens. Das Paket selbst ist kein einzelnes Gesetz, sondern ein Bündel geänderter EU-Verordnungen, die nacheinander wirksam wurden; wer nach einer Fundstelle sucht, findet deshalb keinen einzelnen Rechtstext.