Eine Rampe ist eine bauliche Einrichtung, die Ladefläche und Gebäudeebene auf eine Höhe bringt, damit Ware direkt aus dem Fahrzeug heraus bewegt werden kann. Gebräuchlich sind auch die Bezeichnungen Laderampe und Verladerampe – gemeint ist dasselbe Bauwerk am Wareneingang und Warenausgang. Sie gehört zum Gebäude, nicht zum Fahrzeug, und steht dort fest.
Übliche Rampen liegen zwischen 1,20 und 1,30 Metern, also auf Ladekantenhöhe der meisten LKW. Wer dort lädt, braucht kein Hebezeug: Hubwagen und Stapler rollen über eine Überladebrücke auf die Ladefläche.
Für die Buchung ist sie deshalb eine Pflichtangabe. Ohne Rampe muss die Hubtechnik am Fahrzeug hängen – Hebebühne oder Mitnahmestapler. Beides wird mit dem Fahrzeug eingeteilt; wer es erst am Zustelltag meldet, bekommt es nicht mehr. Auch eine vorhandene Rampe passt nicht immer: Liegt ihre Höhe neben der Ladekante des Fahrzeugs, ist die Hebebühne die sicherere Wahl – und sie gehört dann genauso in die Buchung wie dort, wo keine Rampe steht.
Ein Hersteller von Verpackungsmaschinen versendet acht Paletten Ersatzteile an eine Molkerei. Am eigenen Warenausgang liegt eine Rampe mit vier Toren, die Verladung ist in einer halben Stunde erledigt. Beim Empfänger gibt es nur zwei Tore, und beide sind vormittags durchgehend belegt; der Fahrer wird auf den Nachmittag verwiesen. Die Fahrt selbst war nie das Problem – die Rampe bestimmt, wann das Fahrzeug wieder frei wird.
Mehrere Nachbarbegriffe hängen daran. Die Andockstelle benennt das einzelne Tor, an dem ein Fahrzeug anschließt; die Anpassrampe ist der bewegliche Übergang, der den Rest der Höhendifferenz schluckt. Beide haben eigene Einträge. Ein rampenfähiges Fahrzeug ist die andere Hälfte: Das Bauwerk nützt nur, wenn die Ladefläche auf seiner Höhe liegt. Fehlt es ganz, springen Ladebordwand und Hubwagen ein. Die Ladestelle ist die Adresse, an der geladen wird – mit oder ohne Rampe. Heckbeladung beschreibt, von wo aus das Fahrzeug zugänglich ist; über die Ladehöhe sagt der Begriff nichts.