Zeitfenstermanagement ist das Verfahren, mit dem eine Lade- oder Entladestelle ihre Rampenkapazität steuert: Anlieferungen werden nicht spontan angenommen, sondern laufen über vorab vergebene Zeitfenster, häufig Slots genannt. Vergeben werden sie vom Betreiber der Stelle – also vom Wareneingang des Empfängers, nicht vom Transportunternehmen.
Große Wareneingänge, Handelslager, Baustellen, Kliniken und Messegelände arbeiten mit begrenzter Rampenkapazität. Über Slots verteilen sie den Andrang und planen ihr Personal. Wer ohne zugeteiltes Fenster vorfährt, wird nicht entladen – auch ein Eiltransport nicht. Das Fahrzeug wartet auf eine Lücke oder fährt leer zurück.
Tempo und Slot sind zwei verschiedene Dinge. Die schnellste Abholung bringt nichts, wenn am Ziel kein Fenster frei ist – eine in wenigen Stunden gefahrene Sendung kann am Werkstor bis zum Morgen stehen. Deshalb gehört die Slot-Frage vor die Buchung: Gilt am Zielort eine Anmeldepflicht? Wird das Fenster über ein Portal, telefonisch oder per Avisierung vergeben? Wie viel Vorlauf braucht sie, und wer ist im Wareneingang zuständig? Diese Angaben gehören mit Werkstor, Höhenbeschränkung und Rampe in den Auftrag.
Ein Zulieferer der Automobilindustrie lässt Pressteile an ein Werk bringen, dessen Wareneingang jede Anlieferung über Zeitfenster steuert. Der Einkauf bucht den Transport am Vormittag, den Slot beantragt aber niemand – im Auftrag steht nur die Adresse. Am Nachmittag erreicht das Fahrzeug das Werkstor und wird abgewiesen, weil für diesen Tag nichts mehr frei ist. Die Teile stehen über Nacht vor dem Tor, entladen wird am nächsten Morgen im ersten offenen Fenster. Der Transport war rechtzeitig da, die Anlieferung nicht.
Das Zustellzeitfenster meint etwas anderes: Es ist die Zusage aus dem Transportauftrag, wann geliefert wird, während das Zeitfenstermanagement das System des Empfängers bezeichnet, das die Slots überhaupt erst vergibt – beides kann auseinanderfallen. Das Abholzeitfenster beschreibt die Gegenseite an der Ladestelle, der Fixtermin eine Zusage auf die Uhrzeit. Die Avisierung ist nur die Ankündigung einer Anlieferung und ersetzt kein zugeteiltes Fenster. Wird es verpasst, folgen Wartezeit und Standgeld; für die Tourenplanung ist ein Slot eine harte Randbedingung, weil alle weiteren Stopps daran hängen. Der Wareneingang schließlich ist die Stelle, die das Verfahren betreibt – nicht das Verfahren selbst.
Ein festgelegter Zeitraum, in dem ein bestimmtes Fahrzeug an einer Rampe be- oder entladen wird. Der Betreiber der Lade- oder Entladestelle vergibt diese Fenster im Voraus, um den Andrang über den Tag zu verteilen. Ohne Zuteilung hat ein Fahrzeug an der Rampe keinen Anspruch auf Abfertigung.
In der Regel wird das Fahrzeug abgewiesen oder in eine Lücke geschoben, die sich erst im Tagesverlauf ergibt. Daraus entstehen Wartezeit, Standgeld oder eine Fehlfahrt mit späterer Neuanlieferung. Bei über Tage ausgebuchten Rampen verschiebt sich die Entladung entsprechend weit nach hinten. Ob überhaupt noch entladen wird, entscheidet allein der Wareneingang des Empfängers.
Vergeben wird es immer von der Entladestelle. Wer es anfragt, hängt vom Auftrag ab: Häufig meldet der Versender die Anlieferung an, weil er die Geschäftsbeziehung zum Empfänger und den Zugang zum Portal hat. Sobald das geklärt ist, gehört die zugeteilte Zeit als feste Vorgabe in den Transportauftrag.