Der ADR-Schein bescheinigt, dass ein Fahrer die vorgeschriebene Gefahrgutschulung absolviert und die Prüfung bestanden hat; amtlich heißt er ADR-Bescheinigung, umgangssprachlich auch Gefahrgutschein. Ohne dieses Dokument darf ein Fahrer gefährliche Güter oberhalb der im ADR geregelten Freistellungsgrenze nicht auf der Straße befördern.
Erworben wird er in einem mehrtägigen Basiskurs mit anschließender Prüfung; verlangt wird er für Gefahrgut im LKW-Verkehr genauso wie am Steuer kleinerer Fahrzeuge. Wer Tanktransporte, explosive Stoffe der Klasse 1 oder radioaktive Stoffe der Klasse 7 übernehmen will, belegt zusätzlich den jeweiligen Aufbaukurs. Die Bescheinigung gilt fünf Jahre und wird durch eine Auffrischungsschulung mit Prüfung im letzten Gültigkeitsjahr verlängert.
Beschaffen kann der Versender sie nicht – für ihn ist sie eine Kapazitätsfrage. Nicht jeder verfügbare Fahrer trägt die passende Qualifikation, bei Tank oder Klasse 1 wird der Kreis noch enger. Das wirkt auf Vorlauf und Preis. Angefragt wird deshalb nicht „etwas mit Gefahrgut“, sondern eine Beförderung mit benannter UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe und Menge.
Ein Elektronikhersteller meldet am Donnerstag eine Palette Lithium-Ionen-Akkus für den Folgetag an. Im Auftrag steht nur „Batterien, 180 Kilogramm“. Ob es sich um Neuware, Prototypen oder Rückläufer aus der Reklamation handelt, führt bei diesen Zellen zu unterschiedlichen UN-Nummern und damit zu unterschiedlichen Anforderungen an Verpackung, Fahrzeug und Fahrer. Solange das offen ist, lässt sich niemand verbindlich einteilen: Eingeteilt wird erst, wenn die Einstufung schriftlich vorliegt.
Die Bescheinigung hängt an der Person, nicht am Auftrag und nicht am Fuhrpark. Das ADR-Fahrzeug deckt die technische Seite ab – Ausstattung und Beschilderung –, dieses Dokument allein den Fahrer; zulässig ist eine Beförderung erst, wenn beides zusammenkommt. Der Gefahrgutbeauftragte ist dagegen eine Funktion im Unternehmen: Er überwacht Abläufe und Dokumentation, fährt aber selbst nicht. Von der Fahrerkarte und der Grundqualifikation ist er ebenfalls zu trennen, denn die betreffen Lenkzeiten und Berufszugang. Unterhalb der Punktegrenze und bei Limited Quantities wird gar keine Schulungsbescheinigung verlangt.
Fünf Jahre ab bestandener Prüfung. Verlängert wird er durch eine Auffrischungsschulung mit erneuter Prüfung, die im letzten Jahr vor dem Ablaufdatum abgelegt werden muss; danach läuft die Bescheinigung wieder fünf Jahre. Wer diesen Zeitpunkt verstreichen lässt, muss den vollständigen Basiskurs erneut besuchen.
Der Basiskurs gilt für Beförderungen in Versandstücken, also in Fässern, Kanistern oder Kartons, und deckt die Gefahrgutklassen darin breit ab – mit zwei Ausnahmen: explosive Stoffe der Klasse 1 und radioaktive Stoffe der Klasse 7 verlangen jeweils einen eigenen Aufbaukurs. Ein dritter Aufbaukurs deckt Beförderungen in Tanks ab.
Nein. Bleibt eine Beförderung unter der Punktegrenze oder fällt sie unter Limited Quantities, genügt die allgemeine Unterweisung, die jeder am Transport Beteiligte ohnehin erhalten muss. Oberhalb dieser Schwelle ist die Bescheinigung zwingend, und zwar für den Fahrer persönlich, nicht für das Unternehmen.