Ein ADR-Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße vorschriftsmäßig ausgerüstet und gekennzeichnet ist. Der Name stammt vom europäischen Gefahrgutabkommen ADR. Verlangt wird ein solches Fahrzeug, sobald eine Beförderung die Kleinmengengrenze überschreitet – darunter genügt ein regulärer LKW.
Oberhalb dieser Grenze lässt sich ein Gefahrguttransport nur mit entsprechend ausgestatteter Beförderungseinheit fahren. Gestellt wird die Ausrüstung vom Transportunternehmen: Feuerlöscher nach zulässiger Gesamtmasse, Unterlegkeil, zwei selbststehende Warnzeichen, Schutzhandschuhe und Augenschutz für jedes Besatzungsmitglied, je nach Klasse dazu Atemschutz, Schaufel, Kanalabdeckung oder Auffangbehälter. Nach außen sichtbar ist das an den orangefarbenen Warntafeln.
Für den Versender zählt vor allem die Verfügbarkeit. Ein eigener Fuhrpark mit zwanzig Zugmaschinen hält selten mehr als zwei passend ausgestattete Einheiten vor und ist an deren Tourenplan gebunden. zipmend greift auf über 90.000 vernetzte Fahrzeuge zu – ein geeignetes lässt sich deshalb auch kurzfristig einteilen.
Eine Druckerei braucht Farben und Reinigungsmittel für eine Sonderauflage, die am Montag anlaufen soll. Beide Positionen fallen unter Klasse 3, die Menge liegt deutlich über der Freistellung. Damit ist nicht mehr entscheidend, ob irgendein Fahrzeug frei ist, sondern ob es ausgestattet und der Fahrer geschult ist. Wer das erst am Freitagnachmittag klärt, verschiebt den Druckstart – und zwar nicht um Stunden, sondern bis zur nächsten freien geeigneten Einheit.
Im Gefahrgutbereich stehen mehrere Begriffe nebeneinander, die leicht durcheinandergeraten. Der ADR-Transport ist die Leistung, das Fahrzeug das Mittel dazu, der ADR-Schein die Qualifikation des Fahrers; erst zusammen tragen sie eine Beförderung, einzeln reicht keines davon. Warntafel und Gefahrgutkennzeichnung betreffen die Beschilderung von Einheit und Versandstück, nicht die mitgeführte Ausstattung. Limited Quantities steht für die Ausnahme: kleine Mengen in Innenverpackungen, bei denen diese Anforderungen entfallen. Und die Verpackungsgruppe stuft die Gefährlichkeit eines Stoffes ein – maßgeblich ist sie für die Verpackung, nicht für die Wahl des Fahrzeugs.
Vorgeschrieben sind Feuerlöscher im Umfang der zulässigen Gesamtmasse, mindestens ein Unterlegkeil, zwei selbststehende Warnzeichen und Augenspülflüssigkeit; für jedes Besatzungsmitglied kommen Warnweste, Handleuchte, Schutzhandschuhe und Augenschutz hinzu. Je nach Gefahrgutklasse folgen Atemschutz, Schaufel, Kanalabdeckung und Auffangbehälter. Gestellt wird all das vom Transportunternehmen, nicht vom Versender.
Sobald die sogenannte 1000-Punkte-Grenze überschritten wird. Die Punkte ergeben sich aus der Menge je Beförderungskategorie multipliziert mit dem zugehörigen Faktor – nicht aus dem Warenwert, wie häufig zu lesen ist. Bleibt die Summe darunter, entfallen Warntafeln und Fahrerschulung; Kennzeichnung und Papiere der Versandstücke bleiben Pflicht.
Nein. Kleinmengen in begrenzten Mengen nach Limited Quantities und Sendungen unterhalb der Punktegrenze dürfen mit regulären Fahrzeugen befördert werden. Die Einstufung entscheidet das im Einzelfall, nicht das Gefühl: Dieselbe Ware kann je nach Menge und Verpackung in die eine oder die andere Kategorie fallen.