Frachtfrei versichert ist die deutsche Bezeichnung der Incoterm-Klausel CIP – Carriage and Insurance Paid To. Der Verkäufer schließt den Frachtvertrag, trägt die Transportkosten bis zum benannten Bestimmungsort und besorgt zusätzlich eine Transportversicherung. Die Klausel gilt für alle Verkehrsträger und auch für multimodale Transporte.
Der Punkt, an dem CIP regelmäßig missverstanden wird: Kostenübergang und Gefahrübergang fallen auseinander. Der Verkäufer zahlt Fracht und Prämie bis zum Zielort – die Gefahr geht aber schon mit der Übergabe an den ersten Frachtführer über. Daran ändert auch der Weg über eine internationale Spedition nichts. Wer die Klausel so liest, als sei er bis zur Ankunft aus dem Risiko, liegt falsch.
Zum geschuldeten Deckungsumfang: Seit der Fassung Incoterms 2020 muss der Verkäufer bei CIP nach den Institute Cargo Clauses (A) versichern, also gegen alle Gefahren. Bis Incoterms 2010 genügte die schmale Deckung nach Clauses (C).
Ein Anlagenbauer aus Baden-Württemberg liefert Schaltschränke an ein Werk in Polen, vereinbart ist CIP Katowice. Der vom Verkäufer beauftragte Frachtführer übernimmt die Ware am Werkstor – ab diesem Moment trägt der Käufer die Gefahr, obwohl die Rechnung des Verkäufers Fracht und Versicherung bis Katowice ausweist. Kippt eine Einheit unterwegs um, meldet der Käufer den Schaden beim Versicherer, nicht beim Verkäufer. Genau diese Rollenverteilung überrascht bei der ersten CIP-Abwicklung.
Innerhalb der Incoterms – dem Regelwerk, das diese Klauseln bündelt – ist CIP der Zwilling von CPT: gleiche Kostenverteilung, gleicher Gefahrübergang, nur ohne Versicherungspflicht des Verkäufers. Bei DAP und DDP verschiebt sich dagegen der Gefahrübergang ans Ziel; dort trägt der Verkäufer das Risiko bis zur Ankunft, bei DDP zusätzlich die Einfuhrabgaben.
Und eine Klarstellung zum Wortteil versichert: Die Klausel ist selbst kein Versicherungsvertrag, sondern die Absprache darüber, wer einen abschließt. Gemeint ist die Transportversicherung, die die Ware schützt – nicht die Frachtführerversicherung, die die Haftung des Beförderers deckt und auf dessen Rechnung läuft.
Nicht am Bestimmungsort, obwohl der Verkäufer bis dorthin zahlt. Der Übergang liegt bei der Übergabe an den ersten Frachtführer – bei mehreren Beförderern also ganz am Anfang der Kette. Ab dieser Stelle trägt der Käufer das Risiko und macht einen Schaden beim Versicherer geltend.
Nach den Incoterms 2020 eine Deckung nach den Institute Cargo Clauses (A) oder vergleichbaren Bedingungen, also gegen alle Gefahren. Das ist die Neuerung gegenüber den Incoterms 2010, die nur die schmale Grunddeckung nach Clauses (C) verlangten. Etwas anderes gilt nur, wenn die Parteien es ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbaren.
Nein, CIP ist für jeden Verkehrsträger und für Kombinationen daraus gedacht – Straße, Schiene, Luft, See. Verwechselt wird sie häufig mit CIF, und die gilt nur für See- und Binnenschifffahrtstransporte. Wer containerisiert oder multimodal verschickt, liegt deshalb in aller Regel bei CIP richtig.