Von Heckbeladung spricht man, wenn ein Fahrzeug über die Rückseite be- und entladen wird. Bei geschlossenen Aufbauten und bei Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen ist das die übliche Form: Kastenwagen und Kofferaufbauten lassen sich konstruktionsbedingt nur am Heck öffnen. Die Ladung wird dabei nacheinander eingebracht und steht hintereinander im Laderaum.
Für Paletten- und Kistenware reicht Heckbeladung aus – ohne Rampe hebt eine Hebebühne die Ware auf die Ladefläche. Sie stößt an ihre Grenze, sobald Ladung nicht durch die Hecktür passt oder im Laderaum nicht gedreht werden kann – bei Langgut zum Beispiel.
Was das für die Buchung bedeutet: Die Beladeseite entscheidet über die Fahrzeugklasse. Wer nur Maße und Gewicht angibt, bekommt ein heckbeladenes Fahrzeug – und steht dann vor Ladung, die sich nicht verladen lässt. Diese Angabe fehlt in Anfragen fast immer.
Ein Zulieferer lässt zwei Abladestellen anfahren: zuerst das Werk, dann ein Lager am Stadtrand. Beide Sendungen stehen hintereinander im Laderaum – die Ware für das Lager am Heck, die für das Werk dahinter an der Stirnwand. Am ersten Stopp muss der Fahrer die halbe Ladefläche räumen, um an die richtigen Paletten zu kommen. Bei Heckbeladung bestimmt die Ladereihenfolge den Ablauf: Was zuletzt eingeladen wird, kommt zuerst heraus.
Das Gegenstück ist die Seitenbeladung, bei der die Ware über die geöffnete Längsseite eingebracht wird; von oben lädt nur die Kranverladung. Welche Richtung möglich ist, hängt am Aufbau: Ein Kofferaufbau öffnet ausschließlich am Heck, Tautliner und Schiebeplanenaufbau erlauben beides. Rampe und Hebebühne gehören auf eine andere Ebene – sie lösen nicht die Frage, von welcher Seite geladen wird, sondern die Höhendifferenz zwischen Boden und Ladefläche.