Kranverladung bezeichnet das Be- oder Entladen eines Fahrzeugs mit einem Kran – nicht über eine Rampe, einen Stapler oder eine Hebebühne. Sie kommt dort zum Einsatz, wo ein Gut zu schwer, zu sperrig oder nicht unterfahrbar ist und deshalb von oben angehoben werden muss, statt seitlich oder über das Heck bewegt zu werden.
Eine Hebebühne lässt sich beim Maschinentransport als Zusatzleistung mitbuchen. Eine Kranverladung nicht: Sie ist ein eigener Planungsschritt. Kran und Fahrzeug müssen zur selben Zeit am selben Ort stehen – verzögert sich eines von beiden, wartet das andere.
Drei Voraussetzungen entscheiden, ob der Termin trägt. Der Kran braucht eine tragfähige Aufstellfläche und freie Anfahrt bis an das Fahrzeug heran. Das Gut braucht geeignete Anschlagpunkte und dazu passende Anschlagmittel. Und der Hebevorgang braucht ein abgestimmtes Zeitfenster, das beide Seiten bestätigt haben. Fehlt eine dieser Angaben im Auftrag, wird aus der Verladung ein Wartetermin.
Ein Anlagenbauer versendet ein geschweißtes Maschinengestell an einen Fertigungsbetrieb. Das Bauteil steht ohne Palettenunterbau auf dem Hallenboden, wiegt mehrere Tonnen und lässt sich weder unterfahren noch rollen. Am Versandort hebt es der Hallenkran auf das Fahrzeug. Am Zielort gibt es keine vergleichbare Einrichtung, der Empfänger muss einen Mobilkran bestellen. Wird das erst am Zustelltag bemerkt, fährt das Fahrzeug beladen wieder ab.
Die Alternativen arbeiten von unten statt von oben. Über eine Rampe schiebt oder fährt der Stapler die Ware auf Ladeflächenhöhe, eine Hebebühne am Heck hebt sie vom Boden auf dieselbe Höhe. Beides setzt voraus, dass das Gut auf einem Ladungsträger steht und unterfahrbar ist – genau dort endet ihr Einsatzbereich.
Tieflader und Innenlader sind keine Verladeart, sondern Fahrzeuge mit abgesenkter Ladeebene für dieselbe Art von Gütern; zipmend hat sie nicht im Angebot. Was nach dem Absetzen folgt, gehört zur Ladungssicherung. Und der Schwertransport meint die genehmigungspflichtige Fahrt dazwischen, während sich die Kranverladung auf den Vorgang an Lade- und Entladestelle beschränkt.
Immer dann, wenn sich ein Gut nicht unterfahren, rollen oder über eine Rampe bewegen lässt: Maschinengestelle ohne Palettenunterbau, Guss- und Schweißteile, Betonfertigteile, Trafos oder Silos. Auch Gewicht und Schwerpunktlage können den Ausschlag geben, wenn Stapler oder Hebebühne an ihrer Traglast enden.
Das ist Vereinbarungssache und wird vor der Buchung geklärt. Häufig steht der Kran ohnehin beim Versender oder Empfänger in der Halle. Ist das nicht der Fall, beauftragt eine der beiden Seiten ein Kranunternehmen. Wichtig ist nur, dass der Auftrag festhält, wer die Technik an welcher Adresse bereitstellt.
Eine befestigte Stellfläche für den Kran mit ausreichender Tragfähigkeit, freie Zufahrt und genug Raum zum Ausfahren der Stützen. Dazu Anschlagmittel, die zum Gewicht passen, benannte Anschlagpunkte am Gut und eine Person, die den Hebevorgang einweist. Freileitungen und Überbauten im Schwenkbereich vorher prüfen.