Als Ladestelle bezeichnet man den Punkt, an dem ein Transport beginnt: Dort wird die Ware übernommen und auf das Fahrzeug gebracht. Das kann ein Warenausgang, ein bestimmtes Hallentor oder ein Lagerplatz sein. Mit der Firmenadresse des Versenders stimmt die Ladestelle deshalb oft nicht überein, vor allem bei Werken, Baustellen und Speditionslagern.
Wer einen Transport beauftragt, muss der Disposition mehr nennen als eine Anschrift: Tor- oder Rampennummer, einen Ansprechpartner, die Öffnungszeiten, den Hinweis auf eine Anmeldepflicht – und ob vor Ort ein Stapler oder ein anderes Flurförderzeug bereitsteht. Genau diese letzte Angabe wird am häufigsten vergessen. Dann wartet ein LKW vor einem Tor, an dem niemand die Paletten auf die Ladefläche heben kann.
Was das kostet: Im Transportpreis ist nur eine begrenzte Ladezeit enthalten. Wartet der Fahrer länger, wird die zusätzliche Zeit als Standgeld abgerechnet.
Ein Maschinenbauer bucht die Abholung einer Steuerungseinheit und trägt als Abholort seine Firmenadresse ein. Die Kiste steht aber nicht im Werk, sondern im Lager eines Logistikdienstleisters am Stadtrand, in dem der Hersteller seine Fertigware zwischenlagert. Der Fahrer meldet sich am Verwaltungsgebäude, die Ware liegt eine halbe Stunde entfernt. Bis der richtige Ort geklärt und angefahren ist, sind zwei Stunden vergangen. Der Termin beim Empfänger wackelt, und die zusätzliche Anfahrt verändert den Preis.
Der Versender ist die Person oder das Unternehmen, das den Transport veranlasst – die Ladestelle nur die Stelle, wo die Ware bereitsteht. Beides fällt auseinander, sobald Ware aus einem externen Lager oder direkt beim Lieferanten abgeholt wird. Rampe und Andockstelle gehören zur Ausstattung einer Ladestelle; es gibt Ladestellen mit und ohne sie. Das Abholzeitfenster sagt, wann geladen wird, die Ladestelle, wo. Den Schlusspunkt des Transports bildet die Entladestelle.