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Präferenznachweis

Was ist ein Präferenznachweis?

Ein Präferenznachweis belegt, dass eine Ware die Ursprungsregeln eines Handelsabkommens der EU erfüllt. Erst mit ihm gewährt die Zollbehörde im Bestimmungsland den vergünstigten Satz aus diesem Abkommen – je nach Ware eine Ermäßigung oder Zollfreiheit. Ohne Abkommen gibt es keine Präferenz, mit Abkommen keine ohne Papier.

Warum der Nachweis für den Empfänger bares Geld ist

Bei jeder Lieferung, die eine internationale Spedition über die EU-Grenze bringt, ist der Nachweis für den Empfänger bares Geld. Fehlt er, wird bei der Einfuhr der reguläre Drittlandszollsatz fällig, bei manchen Warengruppen ein zweistelliger Prozentsatz auf den Warenwert. Nachreichen lässt sich das je nach Abkommen, aber der Weg ist umständlich und nicht überall vorgesehen. Ausstellen muss das Papier der Versender: Wer im Angebot mit einem Präferenzpreis rechnet, klärt den Ursprung besser vorher.

Die Formen unterscheiden sich danach, wer sie ausfertigt. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 beantragt der Ausführer bei der Zollstelle. Die Ursprungserklärung auf der Rechnung schreibt er selbst; oberhalb einer Wertgrenze braucht er dafür eine Bewilligung als ermächtigter oder registrierter Ausführer. Welche Form zulässig ist, gibt das jeweilige Abkommen vor.

Kunststoffteile zweimal wöchentlich in die Schweiz

Ein Zulieferer für Kunststoffteile in Nordrhein-Westfalen beliefert ein Montagewerk in der Schweiz, zweimal wöchentlich per Teilladung. Die Teile stammen aus eigener Fertigung und erfüllen die Ursprungsregeln des Abkommens. Auf den Rechnungen fehlt die Erklärung trotzdem, weil sie in der Auftragsabwicklung als Formalie durchgeht. Der Schweizer Kunde entrichtet bei jeder Einfuhr den vollen Tarif und stellt ihn nach zwei Monaten gesammelt in Rechnung. Der Fehler steckt nicht im Transport, sondern in einer fehlenden Zeile auf dem Papier.

Ursprung ist nicht Herkunft

Ursprung ist nicht Herkunft. Wo die Ware zuletzt lagerte oder verladen wurde, ändert am präferenziellen Status nichts. Maßgeblich sind allein die Ursprungsregeln des Abkommens, meist ein Verarbeitungsschritt oder eine Vormaterial-Grenze. Eine in Asien gefertigte Baugruppe wird nicht zur EU-Ware, weil sie ein Lager in Duisburg durchläuft.

Das Ursprungszeugnis der Kammer bescheinigt den nichtpräferenziellen Ursprung und dient handelspolitischen Zwecken, nicht der Zollersparnis. Die Handelsrechnung weist Ware und Wert aus, einen Ursprung begründet sie nicht; die Ausfuhranmeldung betrifft das Verlassen der EU, das Ausgangsland nur den Startpunkt der Strecke. Die ehrliche Grenze: Den Ursprung kennt allein der Versender. Ein Frachtführer begleitet die Zollabwicklung, ausstellen kann er das Papier nicht.

Häufige Fragen zum Thema Präferenznachweis

Wofür brauche ich einen Präferenznachweis?

Damit Ihre Ware im Bestimmungsland zollbegünstigt eingeführt werden kann. Besteht zwischen der EU und diesem Land ein Abkommen und hält die Ware dessen Ursprungsregeln ein, senkt das Papier den Zollsatz oder setzt ihn auf null. Fehlt es, zahlt der Empfänger den Tarif, der für Drittlandsware gilt.

Ersetzt ein Ursprungszeugnis den Präferenznachweis?

Nein. Die Bescheinigung der Kammer betrifft den nichtpräferenziellen Ursprung und erfüllt eine andere Aufgabe: Sie bedient handelspolitische Vorgaben und Wünsche des Käufers. Eine Zollvergünstigung entsteht daraus nicht. Wer beides benötigt, muss auch beides beibringen – die Papiere stehen nebeneinander, nicht alternativ.

Wer stellt den Präferenznachweis aus?

Bei der Warenverkehrsbescheinigung die Zollstelle, auf Antrag des Ausführers. Die Erklärung auf der Rechnung fertigt der Ausführer selbst an; ab einer bestimmten Wertgrenze benötigt er dafür eine Bewilligung. In beiden Fällen geht das Papier vom Versender aus, nicht vom Transportunternehmen.
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