Seitenbeladung bezeichnet das Be- und Entladen über die geöffnete Fahrzeugseite statt über das Heck. Möglich ist sie nur bei Aufbauten, deren Seitenwände sich öffnen oder wegschieben lassen. In der Praxis wird sie dort eingesetzt, wo lange Güter im Weg wären oder mehrere Paletten in einem Zug auf die Ladefläche sollen.
Die Beladungsrichtung wird selten gewählt, sie ergibt sich aus der Ladung. Daraus folgt unmittelbar die Fahrzeugwahl beim LKW-Transport: Seitlich beladen lassen sich Tautliner, Schiebeplanenaufbau und Pritsche, ein Kofferaufbau nicht.
Was die Ladestelle mitbringen muss: Platz neben dem Fahrzeug und ein Gerät, das seitlich heben kann. An einer Andockstelle steht die Fahrzeugseite zur Wand – Rampenzustellung und seitliches Verladen schließen sich dort gegenseitig aus. Diese Einschränkung fällt meist erst auf, wenn der LKW bereits steht.
Ein Fensterbauer versendet sechs Meter lange Aluminiumprofile an eine Baustelle. Durch die Hecktür eines Kofferfahrzeugs bekommt man sie nicht hinein – nicht wegen des Gewichts, sondern weil im Laderaum kein Platz zum Drehen bleibt. Mit aufgeschobener Plane hebt der Stapler das Bündel in einem Zug quer auf die Ladefläche. An der Baustelle wiederholt sich das Bild: Abgeladen wird neben dem Fahrzeug, eine Andockstelle gibt es dort ohnehin nicht.
Der Regelfall bleibt die Heckbeladung über die Rückseite; von oben arbeitet die Kranverladung, etwa bei Maschinen, die kein Stapler mehr hebt. Tautliner und Schiebeplanenaufbau sind die Aufbauten, die den seitlichen Zugang überhaupt erst herstellen. Die Rampe ist kein Zubehör dazu, sondern ihr Gegenspieler. Und Flurförderzeug wie Hubwagen beschreiben das Gerät, nicht die Richtung: Ein Hubwagen hebt nicht seitlich auf die Ladefläche.