Transport ist die räumliche Ortsveränderung von Gütern, also ihre Beförderung vom Ausgangs- zum Bestimmungsort. Im Frachtrecht heißt derselbe Vorgang Güterbeförderung – der präzisere Ausdruck, weil er die Beförderung von Personen ausschließt. In diesem Lexikon meint Transport durchgängig Güter: Waren, Material, Bauteile, Ersatzteile – befördert auf der Straße, im gewerblichen Auftrag eines Unternehmens.
Transport ist einer von drei logistischen Grundprozessen. Daneben stehen der Umschlag – jeder Wechsel des Guts zwischen Fahrzeug, Lager oder Ladehilfsmittel – und das Lagern als geplante Unterbrechung des Flusses. Wer einen Ablauf sortieren will, fragt zuerst, welcher der drei gerade Zeit und Kosten verursacht.
Eine Unterscheidung geht im Alltag ständig unter: Gewerblich ist die Beförderung fremder Güter gegen Entgelt. Fährt ein Unternehmen eigene Güter mit eigenem Personal als Nebentätigkeit, ist das Werkverkehr (§ 1 Abs. 2 GüKG) und nicht erlaubnispflichtig; gewerblicher Verkehr verlangt nach § 3 GüKG eine Lizenz.
Ein Zulieferer aus der Elektroindustrie fährt Baugruppen mit eigenem Fahrzeug und eigenem Personal ins zweite Werk – Werkverkehr, keine Lizenz nötig. Nimmt derselbe Fahrer auf dem Rückweg gegen Rechnung Material für einen Nachbarbetrieb mit, ist es gewerbliche Güterbeförderung: erlaubnispflichtig, mit Haftung nach Frachtrecht. Der Wechsel geschieht unbemerkt, weil sich an Fahrzeug und Strecke nichts ändert – nur an der Rechtslage. Auffallen kann er bei einer Kontrolle, und dann haftet das Unternehmen für eine Leistung, die es nicht erbringen durfte.
Am Transportbegriff hängen mehrere engere Begriffe. Wer das Gut zwischen Fahrzeugen übergibt, ist beim Umschlag; wer es auf das Fahrzeug bringt, bei der Verladung. Den Oberbegriff bildet die Logistik. Wer die Beförderung schuldet, ist Frachtführer, wer sie organisiert, Spediteur. Wie viel Raum ein Auftrag belegt, trennt Teilladung von Komplettladung – im zweiten Fall ist der LKW allein mit diesem einen Auftrag unterwegs. Die Direktfahrt unterscheidet sich nicht im Anteil, sondern darin, dass die Ladung ohne Zwischenstation beim Empfänger ankommt. Nicht darunter fällt der Werkverkehr: Transport ja, Dienstleistung an Dritte nein – und damit kein Frachtgeschäft.