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Verladung

Was bedeutet Verladung?

Verladung bezeichnet jeden Vorgang, bei dem Ware auf ein Fahrzeug gebracht oder von ihm heruntergenommen wird – Beladen, Entladen und das Umladen dazwischen. Gemeint ist das Handling beim Be- und Entladen, nicht die Beförderung selbst. Wie es abläuft, entscheiden vier Fragen: von wo, von welcher Seite, womit und durch wen.

Vier Fragen, die vor der Buchung beantwortet sind

Diese vier Fragen bestimmen gemeinsam, welches Fahrzeug passt – beim Kuriertransport wie beim Speditionstransport – und beantwortet werden sie bei der Buchung, nicht an der Rampe:

Die vierte Frage wird am häufigsten übersprungen. Ein Fahrer schuldet die Beförderung, das Mitanpacken ist eine Zusatzleistung. Bei zipmend gehören Ladehilfe und Hebebühne deshalb in die Angaben der Online-Buchung und nicht in das, was sich am Abholtag noch ergänzen lässt.

Rampe am Werktor, befestigte Fläche am Ziel

Ein Zulieferer der Elektroindustrie schickt zwei Schaltschränke an eine Baustelle. Am Werktor steht eine Rampe, am Zielort nur eine befestigte Fläche ohne Stapler und ohne Personal. Gebucht wurde ein Fahrzeug ohne Hebebühne, weil bei der Beladung keine nötig war. Der Fahrer bekommt die Schränke nicht herunter, die Zustellung scheitert und muss mit passendem Fahrzeug wiederholt werden. Die Frage nach dem Womit war an einer Stelle beantwortet und an der anderen nicht.

Verladung und Ladungssicherung: wo die eine aufhört

Die Ladungssicherung setzt dort an, wo die Verladung aufhört: Sie hält die Ware während der Fahrt an ihrem Platz. Rechtlich sind beide getrennt – § 412 HGB weist Laden, Stauen und Befestigen dem Absender zu, während der Frachtführer dafür geradesteht, dass das beladene Fahrzeug betriebssicher bleibt.

Der Umschlag ist eine Verladung zwischen zwei Transporten und kommt bei einer Direktfahrt gar nicht vor. Zieht sich der Vorgang über die vereinbarte Zeit hinaus, wird daraus Wartezeit und in der Folge Standgeld – dieselbe Handlung, nur von der Kostenseite betrachtet.

Häufige Fragen zum Thema Verladung

Wer verlädt die Ware – Fahrer oder Versender?

Grundsätzlich der Versender: Nach § 412 HGB lädt, staut und befestigt der Absender das Gut beförderungssicher, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Fahrer prüft, ob das Ergebnis betriebssicher ist. Packt er mit an, ist das eine vereinbarte Zusatzleistung und keine Selbstverständlichkeit.

Was muss ich zur Verladung bei der Buchung angeben?

Ob an Abhol- und Zustelladresse eine Rampe vorhanden ist, von welcher Seite geladen wird, welches Hilfsmittel vor Ort steht und ob jemand mit anpackt. Daraus ergibt sich das Fahrzeug. Fehlt eine dieser Angaben, klärt sie der Transportmanager vor der Abholung nach.

Braucht es für die Verladung immer eine Rampe?

Nein. Ohne Rampe übernimmt eine Hebebühne am Fahrzeug die Höhendifferenz, bei schweren oder sperrigen Gütern auch ein Kran. Entscheidend ist, dass die Gegebenheiten an beiden Adressen bekannt sind: Eine Rampe an der Ladestelle sagt nichts über den Zielort.
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