Ein Transporter ist ein Nutzfahrzeug mit geschlossenem oder offenem Laderaum für den Gütertransport, meist bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse. Umgangssprachlich steht dafür häufig der Markenname Sprinter. Größere Ausführungen bis 7,5 Tonnen heißen Großtransporter und verlangen eine eigene Fahrerlaubnis. Im Transportgewerbe ist der Transporter das Standardfahrzeug für kleine und eilige Aufträge.
Welche Klasse ein Auftrag braucht, entscheidet sich an drei Grenzen, die nacheinander greifen:
Die zweite Grenze überrascht am häufigsten: Aufbau, Ausstattung, Kraftstoff und Fahrer gehen von der zulässigen Gesamtmasse ab, sodass für die Ware häufig nur rund eine Tonne bleibt. An derselben Marke endet auch die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Ein Messebauer lässt sechs Paletten Standelemente abholen und bucht nach Stellfläche. Die Paletten passen, das Gewicht nicht: Bei rund 250 Kilogramm je Palette ist die Zuladung erschöpft, lange bevor der Laderaum voll ist. Nötig sind dann ein schwereres Fahrzeug oder zwei Fahrten. Beides fällt erst an der Laderampe auf, wenn Gewicht und Packstückzahl in der Buchung fehlen – und dann kostet es einen halben Tag. Wer umgekehrt leichte, voluminöse Ware verschickt, stößt zuerst an die Innenhöhe und hätte Zuladung übrig.
Transporter benennt die Fahrzeugklasse, Kastenwagen, Planensprinter und Kofferaufbau benennen die Bauweise des Laderaums darin – geschlossene Karosserie, Plane oder aufgesetzter Kasten. Die nächste Größenordnung beginnt beim Sattelzug. Eine Ladebordwand ist Ausstattung und kein Fahrzeugtyp; ein rampenfähiges Fahrzeug ist der Transporter gerade nicht, weil seine Ladekante nicht zur Rampenhöhe passt. Ob er allein für einen einzigen Auftrag unterwegs ist, entscheidet ohnehin nicht die Bauart, sondern die Buchung als Direktfahrt. Und wo Maße oder Gewicht die Klasse sprengen, beginnt der Bereich der Motorwagen und schwereren Aufbauten.