Ein Dieselzuschlag ist ein Aufschlag auf das Transportentgelt, mit dem ein Transportunternehmen seine Kraftstoffkosten an den Auftraggeber weitergibt. Vereinbart wird er entweder als fester Satz, der bis zur nächsten Verhandlung gilt, oder – als Dieselfloater – gekoppelt an einen Kraftstoffindex. Er ist ein Preisbestandteil, keine zusätzliche Leistung.
Kraftstoff bewegt sich schneller, als ein Frachtvertrag läuft. Für die Kalkulation entscheidet deshalb vor allem, auf welcher Seite des Preises der Zuschlag steht. Bei einer Online-Buchung mit verbindlichem Festpreis ist er im genannten Betrag bereits eingerechnet; in einer Rahmenvereinbarung kommt er auf die Frachtrate obendrauf und erscheint erst auf der Abrechnung.
Die beiden Ausprägungen verteilen das Risiko unterschiedlich: Der feste Satz ist planbar, läuft dem Markt aber hinterher; der indexgebundene bewegt sich mit – nach unten wie nach oben. In Rahmenverträgen ist die zweite Form gewollt, weil sie beiden Seiten einen pauschalen Risikoaufschlag erspart.
Der Dieselfloater ist diese variable Ausprägung. Drei Größen bestimmen seine Höhe: ein Basiswert, auf den der vereinbarte Frachtpreis kalkuliert ist, ein Referenzindex für den Dieselpreis – amtliche Preisstatistik oder Verbandsindex – und der Kraftstoffanteil an den Kosten einer Fahrt. Liegt der Index über dem Basiswert, wird die Abweichung mit diesem Anteil multipliziert und als Prozentsatz aufgeschlagen; liegt er darunter, sinkt der Zuschlag. Endgültig steht ein solcher Preis bei der Auftragserteilung noch nicht fest. Bei Einzelaufträgen ist genau das der häufigste Grund, warum die Rechnung von der Zusage abweicht. zipmend rechnet nichts nach: Der online kalkulierte Fixpreis enthält den Kraftstoffanteil bereits. Eine eigene Indexklausel lässt sich so allerdings nicht abbilden.
Ein Einkäufer vergleicht zwei Angebote für wiederkehrende Sendungen von Zulieferteilen. Das erste nennt eine niedrige Frachtrate und führt den Zuschlag als separaten, monatlich fortgeschriebenen Posten; das zweite nennt einen höheren Betrag, in dem er schon steckt. Er entscheidet sich für das erste. Über ein Quartal mit steigenden Notierungen zeigt sich die Folge: Strecke, Fahrzeug und Menge sind jedes Mal dieselben, der Grundpreis auf der Rechnung ebenfalls – die Endsumme nicht. Am Quartalsende liegt das günstiger aussehende Angebot darüber. Für die eigene Nachkalkulation heißt das: Transportkosten mit Indexklausel lassen sich nicht als feste Position einsetzen, sondern nur als Bandbreite.
Jeder Floater ist ein Dieselzuschlag, umgekehrt stimmt das nicht: Der Oberbegriff deckt beide Formen ab, der Floater nur die indexgebundene. Vom Mautzuschlag trennt beide die Bezugsgröße – dieser gibt die LKW-Maut weiter und folgt Strecke, Achszahl und Emissionsklasse. Er ändert sich, wenn der Gesetzgeber die Sätze anpasst, nicht mit einer Notierung. Frachtkosten sind das Ganze, auf das sich sämtliche Zuschläge beziehen: das gesamte Entgelt für eine Sendung, von dem der Dieselzuschlag ein Bestandteil ist. Und der Kraftstoffanteil ist keine Vertragsgröße, sondern eine Rechengröße darin – er sagt, welcher Teil der Fahrtkosten überhaupt auf Diesel entfällt.
Weil Kraftstoff einer der größten laufenden Kostenblöcke im Straßentransport ist und sein Preis sich fortlaufend ändert. Ohne gesonderten Posten müsste jede Bewegung in die Grundrate eingerechnet und bei jeder Änderung neu verhandelt werden. Der Zuschlag hält diesen Anteil beweglich und den restlichen Preis stabil.
Aus der Abweichung eines Dieselpreisindex vom vereinbarten Ausgangswert, multipliziert mit dem Kraftstoffanteil an den Kosten der Beförderung. Heraus kommt ein Prozentsatz auf die Fracht. Welcher Index gilt, in welchen Schritten angepasst wird und wie hoch der Kraftstoffanteil angesetzt ist, muss im Vertrag stehen – sonst ist der Zuschlag nicht nachrechenbar.
Das hängt von der Preisform ab. Ein verbindlicher Festpreis, wie ihn eine Online-Buchung ausweist, enthält alle Zuschläge und bleibt bis zur Abrechnung gleich. In Rahmenvereinbarungen wird der Zuschlag getrennt geführt und kommt hinzu. Wer Angebote vergleicht, sollte diesen Punkt ausdrücklich klären.