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Einfuhrumsatzsteuer

Was ist Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer fällt an, sobald Waren aus einem Land außerhalb der EU eingeführt werden. Sie entspricht der Umsatzsteuer, wird aber nicht vom Verkäufer berechnet, sondern im Zuge der Zollanmeldung vom Zoll erhoben. Rechtlich zählt sie als Verbrauchsteuer; für ihre Erhebung gelten die Zollvorschriften sinngemäß.

Warum sie nicht dasselbe ist wie der Zoll

Der häufigste Irrtum bei Importen ist, sie mit dem Zoll gleichzusetzen. Zollabgaben hängen an Warennummer und Ursprung und entfallen oft ganz. Diese Steuer dagegen trifft nahezu jede Einfuhr und ist die deutlich größere Position. Bemessen wird sie nach dem Zollwert, erhöht um Zölle und um die Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der Union – die Fracht wird also mitversteuert. Wer über eine internationale Spedition aus Drittländern einführt, rechnet sie deshalb von Anfang an mit.

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist das am Ende ein durchlaufender Posten, aber eben erst nach der Erstattung. Bis dahin ist Geld gebunden. Wer nur den Transportpreis kalkuliert, verschätzt sich deshalb regelmäßig bei der Liquidität.

Baugruppe aus der Schweiz nach Süddeutschland

Ein Maschinenbauer lässt eine Baugruppe bei einem Zulieferer in der Schweiz fertigen und per LKW nach Süddeutschland bringen. Die Schweiz gehört nicht zum Zollgebiet der EU, die Sendung wird bei der Einfuhr also angemeldet. Fällig werden neben dem Transportpreis die Abgaben – je nach Ware und Ursprungsnachweis auch Zoll. Gerechnet wird nicht auf den reinen Warenwert, sondern auf den Zollwert samt Fracht bis zum Bestimmungsort. Wer knapp kalkuliert hat, findet den größeren Betrag am Ende auf dem Abgabenbescheid.

Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Reverse-Charge-Verfahren

Zoll und Steuer stehen zwar auf demselben Bescheid, sind aber verschiedene Abgaben: Der Zollsatz hängt an Warennummer und Ursprung, der Steuersatz an der Einstufung der Ware im Inland. Das Reverse-Charge-Verfahren ist gerade keine Einfuhr – es betrifft Umsätze innerhalb der EU und verlagert nur die Steuerschuld auf den Empfänger. Das Carnet ATA vermeidet die Abgabe bei vorübergehender Verwendung, etwa bei Messegut, das wieder ausgeführt wird. Die Handelsrechnung ist kein Abgabentatbestand, sondern die Grundlage des Zollwerts. Für die Berechnung im Einzelfall sind Steuerberater oder Zollvertreter zuständig; zipmend leistet auf Wunsch Unterstützung bei der Zollabwicklung, bewertet den Steuerfall selbst aber nicht.

Häufige Fragen zum Thema Einfuhrumsatzsteuer

Was ist der Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?

Zoll ist eine Abgabe auf bestimmte Waren aus bestimmten Herkunftsländern und entfällt bei vielen Einfuhren vollständig. Die Steuer bei der Einfuhr entsteht dagegen unabhängig davon und entspricht der Umsatzsteuer, die auch im Inland anfiele. Erhoben werden beide vom Zoll, berechnet werden sie nach unterschiedlichen Regeln.

Kann ich die Einfuhrumsatzsteuer zurückbekommen?

Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können die entstandene Steuer für Gegenstände, die für ihr Unternehmen eingeführt wurden, als Vorsteuer geltend machen. Nötig sind der Abgabenbescheid und die Verfügungsberechtigung über die Ware. Privatpersonen und nicht abzugsberechtigte Betriebe tragen sie endgültig. Den Einzelfall klärt der Steuerberater.

Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer?

Grundsätzlich derjenige, der die Zollanmeldung abgibt – in der Regel also der Anmelder und damit meist der Importeur. Lässt er sich direkt vertreten, bleibt er Schuldner; bei indirekter Vertretung haftet der Vertreter mit. Wer welche Rolle übernimmt, sollte vor der Einfuhr vertraglich geklärt sein.

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