Eine Entladestelle ist der Ort, an dem eine Sendung vom Fahrzeug abgeladen und übergeben wird. Gemeint ist der konkrete Übergabepunkt, etwa ein Wareneingang, eine Rampe oder ein Hallentor. Die Empfängeradresse ist das nicht zwingend: Große Werke, Baustellen und Messegelände nehmen Ware selten am Haupteingang an.
Ob es an der Entladestelle eine Rampe oder Andockstelle gibt, entscheidet über das Fahrzeug: Fehlt sie, muss vorab ein Fahrzeug mit Hebebühne gebucht sein. Außerdem braucht die Disposition die Nummer von Tor oder Rampe, einen Ansprechpartner vor Ort, die Annahmezeiten und die Auskunft, ob sich der Fahrer anmelden muss.
Der typische Fehler: Im Auftrag steht nur die Firmenadresse. Der Fahrer landet am falschen Tor, sucht den Wareneingang, und die im Preis enthaltene Entladezeit läuft ab. Jede weitere angefangene Stunde wird als Standgeld berechnet.
Ein Zulieferer schickt Kabelbäume an ein Automobilwerk und nennt im Auftrag nur die Werksanschrift. An der Hauptpforte erfährt der Fahrer, dass Zulieferteile über einen Wareneingang am anderen Ende des Geländes laufen – mit eigener Einfahrtskontrolle und festen Slots. Der gebuchte Slot ist verstrichen, als er dort ankommt, der nächste freie liegt am Nachmittag. Hätten Tornummer und Ansprechpartner im Auftrag gestanden, wäre die Ware ohne Umweg ans Band gegangen.
Ihr Gegenstück ist die Ladestelle: Dort beginnt der Transport, an der Entladestelle endet er. Der Empfänger ist dagegen keine Stelle, sondern die Person oder Firma, für die die Ware bestimmt ist. Er kann sie auch an einen fremden Ort liefern lassen, etwa direkt auf die Baustelle eines Kunden. Rampe und Andockstelle bezeichnen die bauliche Einrichtung an der Entladestelle, nicht den Ort selbst. Das Zustellzeitfenster regelt das Wann der Übergabe, die Entladestelle das Wo.