Aus den Kategorien: Finanzen & Versicherung, Rechtliches
Durch eine Frachtführerversicherung ist ein Frachtführer für die Beförderung von fremden Waren gegen Beschädigung abgesichert.
Ab 3,5 Tonnen zulässigem Fahrzeuggewicht ist die Frachtführerversicherung gesetzlich vorgeschrieben.
Die Haftungshöhe des Frachtführers ist europaweit vereinheitlicht und beträgt mindestens 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm.
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Quelle:
https://www.gewerbeversicherung.de/frachtfuehrerversicherung/