Verladung bezeichnet jeden Vorgang, bei dem Ware auf ein Fahrzeug gebracht oder von ihm heruntergenommen wird – Beladen, Entladen und das Umladen dazwischen. Gemeint ist das Handling beim Be- und Entladen, nicht die Beförderung selbst. Wie es abläuft, entscheiden vier Fragen: von wo, von welcher Seite, womit und durch wen.
Diese vier Fragen bestimmen gemeinsam, welches Fahrzeug passt – beim Kuriertransport wie beim Speditionstransport – und beantwortet werden sie bei der Buchung, nicht an der Rampe:
Die vierte Frage wird am häufigsten übersprungen. Ein Fahrer schuldet die Beförderung, das Mitanpacken ist eine Zusatzleistung. Bei zipmend gehören Ladehilfe und Hebebühne deshalb in die Angaben der Online-Buchung und nicht in das, was sich am Abholtag noch ergänzen lässt.
Ein Zulieferer der Elektroindustrie schickt zwei Schaltschränke an eine Baustelle. Am Werktor steht eine Rampe, am Zielort nur eine befestigte Fläche ohne Stapler und ohne Personal. Gebucht wurde ein Fahrzeug ohne Hebebühne, weil bei der Beladung keine nötig war. Der Fahrer bekommt die Schränke nicht herunter, die Zustellung scheitert und muss mit passendem Fahrzeug wiederholt werden. Die Frage nach dem Womit war an einer Stelle beantwortet und an der anderen nicht.
Die Ladungssicherung setzt dort an, wo die Verladung aufhört: Sie hält die Ware während der Fahrt an ihrem Platz. Rechtlich sind beide getrennt – § 412 HGB weist Laden, Stauen und Befestigen dem Absender zu, während der Frachtführer dafür geradesteht, dass das beladene Fahrzeug betriebssicher bleibt.
Der Umschlag ist eine Verladung zwischen zwei Transporten und kommt bei einer Direktfahrt gar nicht vor. Zieht sich der Vorgang über die vereinbarte Zeit hinaus, wird daraus Wartezeit und in der Folge Standgeld – dieselbe Handlung, nur von der Kostenseite betrachtet.